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Sommerzeit ist Reisezeit – die besten Tipps für Ihre Urlaubsplanung

  • 2 Minuten Lesezeit
Katharina Kästel anwalt.de-Redaktion
  • Arbeitnehmer sollten erst ihren Urlaub antreten, wenn dieser vom Chef genehmigt wurde. Ansonsten droht im schlimmsten Fall die Kündigung.
  • Eltern ist es nicht erlaubt, mit ihren Kindern ohne eine ausdrückliche Genehmigung der Schule bereits vor Ferienbeginn den Urlaub anzutreten. Ein Bußgeld kann die Folge sein.
  • Es gibt verschiedenste Versicherungsangebote, die jedoch von der individuellen Reise abhängen. 
  • Zu den wichtigsten Reiseversicherungen zählen unter anderem die Auslandskrankenversicherung und die Reiserücktrittskostenversicherung.

Was tun, wenn der Urlaub vom Chef nicht genehmigt wird?

Als Arbeitnehmer besitzt man zwar einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, jedoch muss der genaue Zeitrahmen des Urlaubs stets mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Man darf deshalb nur dann zu einem bestimmten Termin den Urlaub antreten, wenn der Chef den Urlaubsantrag genehmigt hat. 

In Ausnahmefällen hat der Arbeitgeber sogar das Recht, den ursprünglich genehmigten Urlaub zurückzunehmen. Reist man als Beschäftigter trotzdem, riskiert man im schlimmsten Fall die Kündigung und somit seinen Job. 

Um seinen wohlverdienten Urlaub zu genießen, ist es ratsam, seinen Urlaubsantrag so früh wie möglich zu stellen. Außerdem sollte man die Urlaubspläne mit den Arbeitskollegen abstimmen und im Zweifelsfall einmal mehr mit seinem Arbeitgeber sprechen. 

Dürfen Kinder wegen Urlaub von ihrer Schulpflicht befreit werden?

Das beste und preiswerteste Reiseangebot deckt sich terminlich leider nicht immer mit den Schulferien des Nachwuchses. Ohne eine ausdrückliche Genehmigung vonseiten der Schule sollte mit Kindern vor dem offiziellen Beginn der Ferien keine Reise angetreten werden. 

Die Schulpflicht der Kinder gilt bis zum letzten Schultag – auch wenn am Schuljahresende kaum mehr wichtiger Stoff behandelt wird. Melden Eltern ihr Kind dennoch krank, riskieren sie ein Bußgeld, das in manchen Fällen empfindlich hoch ausfallen kann. 

Wo sollte man das Auto während des Urlaubs parken?

Am sichersten steht der Wagen während der Urlaubsreise immer noch in der eigenen Garage. Verfügt man aber weder über eine Garage noch über einen eigenen Stellplatz, sollte man sich den Parkplatz gut aussuchen. 

Wichtig ist, dass man sich bei öffentlichen Parkplätzen nicht darauf verlassen kann und darf, dass das Abstellen des eigenen Autos über die gesamte Urlaubszeit hinweg erlaubt ist. Mobile Park- und Halteverbote können dafür sorgen, dass man trotz ordnungsgemäß abgestelltem Fahrzeug zum Falschparker wird. Die Folge kann sein: Der Wagen kann abgeschleppt werden und der Halter die Rechnung dafür erhalten. 

Aus diesem Grund ist es immer ratsam, gegebenenfalls Bekannte zu bitten, in regelmäßigen Abständen nach dem Wagen zu sehen und ihn notfalls umzuparken. 

Welche Reiseversicherungen sind notwendig?

Grundsätzlich gilt: Welche Versicherung sinnvoll und welche eher überflüssig ist, hängt stets von der individuellen Reise ab. Über den Abschluss folgender Versicherungen sollte man sich aber vor Reiseantritt Gedanken machen:

  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Auslandskrankenversicherung

Mehr Informationen zum Thema Reiseversicherungen finden Sie in unserem Reiseversicherungsrechtstipp.

(KKA)

Foto(s): shutterstock.com

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