Hilfe bei Abmahnung durch S. Rechtsanwälte/Christine Thron

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei S. vor. Im konkreten Fall mahnt Rechtsanwalt S. für Frau Christine Thron Verstöße im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen ab (AGB). Die S. Rechtsanwälte mahnen derzeit zudem für folgende Auftraggeber Wettbewerbsverstöße sowie Markenverstöße im Internet ab:

  • Herrn Herbert Seckler
  • Frau Ayse Baykan
  • Frau Heike Schmidt
  • Stecker Kabel Adapter UG
  • Frau Angela Joo
  • Christine Thron

Betroffenen ist anzuraten, die Abmahnung überprüfen zu lassen. Unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung!

Ist der vorgeworfene Verstoß tatsächlich begangen worden, gilt es, den Schaden zu begrenzen. Ein etwaiger Internetauftritt muss dann rechtssicher gestaltet werden.

Soweit der Verstoß abgestellt wurde, kann über die Abgabe einer Unterlassungserklärung nachgedacht werden. Diese ist im Hinblick auf den Einzelfall zu modifizieren, damit der Abgemahnte sich nicht weiter als nötig bindet und weiterer finanzieller Schaden verhindert wird.

Um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, sollte möglichst frühzeitig ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktiert werden. Die Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs oder wegen Markenverletzung fällt in den Fachbereich des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz.

Tausende Mandate, welche uns allein in den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbsrecht oder Markenrechts übertragen wurden, garantieren eine versierte und optimale Vertretung Ihrer Interessen.

Wir vertreten Sie bundesweit. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und – abgesehen von den jeweils anfallenden Telefongebühren Ihres Telefontarifs – kostenlos.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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