Immobilienkauf Spanien Niessbrauch

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Niessbrauch Spanien und Immobilienkauf


Der Niessbrauch (usufructo) gehoert juristisch zu den dinglichen Rechten und gibt dem Berechtigten die Moeglichkeit fremdes Immobilieneigentum zu nutzen.
 Vorteil gegenueber einem Mietvertrag.
 
 - Eintragung im Grundbuch und damit Bestand gegenueber Dritten, auch bei einem Immobilienverkauf

  • Unkuendbar
  • Laufzeit auf Lebenszeit oder auf bestimmte Zeit
  • Keine Mietzahlung
  • Vermeidung der Erbschaftssteuer in Spanien

Beispiel: Ein Ehepaar beschliesst eine Immobilie auf Teneriffa zu erwerben, zum Preis von 700.000 Euro. Sie sind 69 Jahre alt.
 Gestaltung: Der Sohn erwirbt das sogenannte wirtschaftliche Eigentum (nuda propiedad) und die Eltern erwerben nur den Niessbrauch, welche aufgrund des Alters nur 20% betraegt. Sprich der Sohn wuerde 560.000 Euro fuer das wirtschaftliche Eigentum an der Immobilie bezahlen und die Eltern 140.000 Euro.
 Der Vorteil liegt darin, dass beim Todesfall der Eltern, der Sohn keine Erbschaftsannahme in Spanien durchfuehren muss und mit Vorlage der internationalen Sterbeurkunde und die Grunderwerbssteuererklaerung auf den Wert von 140.000 euro, einfachst Volleigentuemer der Immobilie auf Teneriffa wird.


Der Niessbrauch erlischt durch Tod, oder durch Zeitablauf (Beispiel: 10 Jahres Niessbrauch fuer den Lebensgefaehrten und die Kinder erben die Immobilie in Spanien), Verzicht auf den Niessbrauch (Beispiel: Einzug in das Altersheim oder bei Immobilienverkauf)


Vom Niessbrauch zu unterscheiden, ist das sogenannte Wohnrecht (derecho de uso y habitacion), welches eine tatsaechliche Nutzung erfordert und deshalb in der Praxis selten ist.

Desweiteren gibt es das sogenannte derecho de superficie, welches ein Erbbaurecht darstellt. 
 Beispiel: Der Sohn bekommt vom Vater, der der Eigentuemer des Grundstuecks ist, das Recht fuer 99 Jahre eine Immobilie auf dem Grundstueck zu bauen oder die Gemeinde gewaehrt fuer 75 Jahre das Recht, eine Immobilie auf dem Grundstueck der Gemeinde zu bauen.



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