Immobilienkauf Spanien Referenzwert und Kaufpreis

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Immobilienkauf Spanien Referenzwert ist der Mindestverkaufspreis ?
 
 Seit dem 1.1.2022 gilt die Regelung, dass bei einem Immobilienkauf in Spanien stets der sogenannte Referenzwert als Mindestkaufpreis eingesetzt werden muss.

Wie wird der Referenzwert ermittelt ?

Der Referenzwert wird von der Katasterbehoerde ermittelt und veroeffentlicht. Die Grundlage der Ermittlung sind die Durchschnittskaufpreise (valor medio) in notariellen Kaufurkunden fuer einen bestimmten Zeitraum von Immobilien in der besagten Zone. Desweiteren wird auf diesen „Marktwert“ ein Minderungsfaktor von in der Regel 10% angewendet. Die sogenannten valores medios werden veroeffentlicht und sind anfechtbar, wenn ein Immobilieneigentuemer den Wert seiner Immobilie als zu hoch oder niedrig eingestuft sieht. Die Katasterbehoerde veroeffentlicht die Werte und hat nach deren Angaben das Alter, den Renovierungszustand und die Lage der Immobilie bei der Bemessung beruecksichtigt. Jedes Jahr wird der Referenzwert aktualisiert.
 
 Welche Steuern beeinflusst der Referenzwert ?

Beim Immobilienkauf ist der Referenzwert entscheidend fuer
 a. Grunderwerbssteuer: Der Referenzwert ist der Mindestwert, der zu versteuern ist. Sprich, wenn der Kaufpreis hoeher ist, waere dieser anzusetzen.
 Die Grunderwerbssteuer ist in den verschiedenen Regionen verschieden.

Kanarische Inseln: Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura etc: 6.5%
 Mallorca, Ibiza, Menorca: 8-13 % (wertabhaengig)
 Katalonien 10-11%
 Valencia 10-11%
 Cantabria (Santander)8-10%
 Andalusien 7%
 
 Steuer TIPP: Es gibt auch ermaessigte Grunderwerbssteuersaetze fuer Schwerbehinderte, Junge Erwachsene fuer den Erwerb der Erstwohnsitzimmobilie etc
 
 b. Dokumentensteuer, wenn eine Neubauimmobilie mit 10% Umsatzsteuer erworben wird, ist zudem die Dokumentensteuer von 1-2% zu zahlen.
 
 Steuer TIPP: Fuer den Immobilienverkaeufer und dessen spanische Gewinnsteuererklaerung, die bei Nichtsteueransaessigen innerhalb von 4 Monaten nach dem Notartermin abgegeben werden muss, findet der Referenzwert keine Anwendung.
 
 c. Vermoegenssteuer: Fuer  alle Immobilie, die ab dem 1.1.2022 erworben werden, ist der Referenzwert als Mindest Vermoegensbesteuerungswert anzusetzen.
 
 Praxishinweis: Bei jedem Immobilienkauf ermitteln wir im Rahmen der rechtlichen Vorkontrolle den Referenzwert, so dass der Immobilienkäufer von Anfang an, Kenntnis von der Werthaltigkeit der Immobilie hat, als auch aufgrund der erstellten Nebenkostenberechnung, eine Gesamtkostenrechnung fuer den Immobilienkauf zur Verfuegung hat. Damit besteht Planungssicherheit und Kostentranzparenz.
 Nutzen Sie unser Immobilienkauf Servicepaket Legalium Immo, so dass Sie mit Rechtssicherheit Ihre Immobilie in Spanien erwerben, und wir sorgen uns fuer die vollstaendige Abwicklung von der Vorkontrolle  bis zur Grundbucheintragung, steuerlichen Abwicklung und Behoerdenummeldungen wie Strom, Wasser, Grundsteuer, Abfall.



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