Immobilienkauf Spanien Steuerpflicht Formblatt 210

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Immobilienkauf Spanien und welche Steuerpflichten danach fuer steuerlich Nichtansaessigen?

Sogenannte Modell 210 Zahlungsweise elektronisch NRC Code

Nutzen Sie unseren Vollservice Immobilienkaufabwicklung und langfristige Steuerliche Vertretung in Spanien.

Nach dem Immobilienkauf in Spanien, sei es auf Mallorca, Katalonien, Castilla de Leon, Valencia, Andalusien, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura oder anderorts in Spanien ist eine staatliche Steuer zu zahlen. Die zustaendige Finanzbehoerde sitzt in Madrid, als AEAT, bezeichnet und die Steuererklaerung wird elektronisch erstellt und bezahlt.
 
 Die Steuer wird in dem Formular 210 erklaert und mit einem sogenannten Belastungscode NRC bei einer spanischen Bank (sogenannten entidad colaboradora) bezahlt. Der NRC ist eine Zahlungsquittung, die von der spanischen Finanzbehoerde als Zahlnachweis anerkannt wird. (Art.4 EHA/2027/2007)

Steuerliche Vertretung: Oftmals wird in dem Formblatt vergessen, dass Feld „representante“ steuerliche Vertretung auszufuellen. Dies hat schwerwiegende Folgen. Sollte die spanische Finanzbehoerde Rueckfragen haben, Bussgelder oder Verzugsaufschlaege verhaengen, dann werden die Bescheide an die spanische Immobilienadresse und nicht in das Heimatland versendet, was zur Folge hat, dass diese Schreiben oftmals nicht ankommen, da es sich um Einschreiben handelt, die nach 7 Tagen von der Post an die Finanzbehoerde zurueckgegeben werden. Dann erfolgt eine Zustellung per Amtsblatt, folglich erfaehrt der Steuerpflichtige niemals von der Zustellung und erfaehrt erst durch eine Beschlagnahmeverfuegung auf dem deutschen Bankkonto, angeordnet ueber die spanische Finanzbehoerde mit der Amtshilfe der deutschen Finanzbehoerde.

Unser TIPP: Wir bieten Ihnen nicht nur die Erstellung des Modells 210 an, sondern tragen uns als Ihr Steuervertreter in Spanien ein, so dass Sie Kenntnis von jeder Zustellung erhalten und zudem den rechtlichen Rat, was zu tun ist.


Beispielsberechnung eines Modells 210
 Katasterwert als Bemessungsgrundlage: 200.000 Euro
 Besteuerungsgrundlage: 200.000 x 1.1% = 2200 Euro
 Steuersatz 19% (EU Buerger, Schweizer); Steuerzahlbetrag 418 Euro
 
 Bemerkung: Der Faktor 1.1 wird durch den Faktor 2 ersetzt, wenn der Katasterwert die letzten 10 Jahre nicht aktualisiert wurde.

TIPP: Neubauimmobilien ohne Katasterwert, der meist erst Jahre nach Fertigstellung, zugewiesen wird, werden zum 50%igen Anschaffungspreis zu 1.1% versteuert.
 
 Zu beachten, fuer jede Immobilie mit Katasterreferenz und jeden Eigentuemer ist eine getrennte Steuererklaerung abzugeben.
 Fuer das Jahr 2022 ist die Abgabe und Zahlfrist der 31.12.23
 Fuer das Jahr 2023 ist die Abgabe und Zahlfrist der 31.12.24
 
 Das Modell 210 ist ein Formblatt mit verschiedenen Anwendungsgebieten, beispielsweise werden Verkaufsgewinne von Immobilienverkäufen damit steuerlich erklaert, als auch die laufenden Einnahmen aus Vermietung, und diese muessen im laufenden Jahr QUARTALSWEISE zum 1.4., 1.7., 1.10 und 1.1. steuerlich erklaert werden.

Nutzen Sie unseren Rechts und Steuerberaterservice in deutscher Sprache in ganz Spanien, mit Rechtssicherheit beim Immobilienkauf und Steuerangelegenheiten in Spanien fuer steuerliche Nichtansaessige und Steuerresidenten in Spanien, im letzteren Falle mit anderen Steuerpflichten.



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