Immobilienkauf Spanien Vermoegenssteuer 2022

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Spanische Vermögenssteuer im Jahre 2022 

Die Vermoegenssteuer ist bei jedem Immobilienkauf in Spanien zu beachten und vor dem Kauf ist schon eine steuerliche Planung vorzunehmen, wenn der Immobilienkaufpreis 700.000 Euro ueberschreitet.

Die Vermögensteuer wird auf das Nettovermögen natürlicher Personen erhoben, d. h., auf alle Vermögenswerte und Rechte wirtschaftlichen Inhalts, deren Eigentümer sie sind, abzüglich der Belastungen und Lasten, die deren Wert mindern, sowie der Schulden und persönlichen Verpflichtungen, für die der Eigentümer haftet. Wer über ein Gesamtvermögen von mehr als 700.000 € verfügt (dieser Betrag kann je nach Autonomer Gemeinschaft variieren: Katalonien 500.000 Euro, Mallorca: 700.000 Euro, Gran Canaria, Fuerteventura, Teneriffa: 700.000 Euro), ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Die Steuerbemessungsgrundlage ist somit alles, was diesen Freibetrag übersteigt.

Die Bemessungsgrundlage dieser Steuer wird anhand einer progressiven Tabelle besteuert, d.h., je höher die Bemessungsgrundlage, desto höher ist auch der Steuersatz. Sowohl der Mindestfreibetrag als auch die Steuertabelle werden je nach Autonomer Gemeinschaft festgelegt.

Unter den Abzügen ist der Abzug für die Immobilie des Hauptwohnsitzes hervorzuheben, der eine Minderung der Bemessungsgrundlage um bis zu 300.000 € (Katalonien: Costa Brava, Barcelona: 300.000 Euro; Mallorca: 300.000 Euro) beinhaltet.

Es folgt ein Fallbeispiel eines ansaessigen, unbeschraenkt Steuerpflichtigen, der auf Teneriffa die folgenden Vermögenswerte und Belastungen hat:

- Ein Bankkonto mit einem Gesamtbetrag von 160.000 €.

- Ein Haus mit einem Wert von 650.000 € (Hauptwohnsitz)

- Ein Haus mit einem Wert von 460.000 €.

- Eine Hypothek in Höhe von 95.000 €.

- Eine Wohnung mit einem Wert von 280.000 €.

- Eine Hypothek in Höhe von 75.000 €.

- Ein Parkplatz im Wert von 15.000 €.

Insgesamt: 1.395.000 € an Vermögenswerten. (Bruttovermögen minus Schulden)

Von diesen 1.395.000 € müssen wir 300.000 € als Abzug für den Hauptwohnsitz und 700.000 € (Mindestfreibetrag) abziehen, so dass wir ein Ergebnis von 395.000 € erhalten.

VON

BIS

Betrag

%

0 €

167.129,45 €

167.129,45 €

0,2

334,26 €

167.129,45 €

334.252,88 €

167.123,43 €

0,3

501,37 €

334.252,88 €

Steuerzahlbetrag.

1.139,37 €

Nach der Berechnung müsste der Steuerpflichtige insgesamt 1.139,37 €  Vermögensteuer zahlen.

Auf dieses Ergebnis können je nach Autonomer Gemeinschaft Ermäßigungen und Freibeträge angewandt werden. Auf den Kanarischen Inseln gibt es weder einen Freibetrag noch eine Ermäßigung.

Steuertipp: Die Vermoegenssteuer ist mit der Einkommensteuer verknuepft. Wenn kein Einkommen besteht, kann die Vermoegenssteuerlast um bis 80% reduziert werden. Es gilt die Regel, dass die Steuerzahllast von der Vermoegenssteuer und Einkommensteuer zusammen, nicht mehr als 60% der allgemeinen Besteuerungsgrundlage der Einkommensteuer betragen duerfen.

Texterstellung in Zusammenarbeit mit Betriebswirt Herr Perez.



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