Sorglospaket Immobilienkauf Spanien Vermoegenssteuer

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Immobilienkauf Spanien, Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Katalonien, Andalusien und erste und zweite Vermoegenssteuer 2022, 2023


Sorglos Immobilien in Spanien zu erwerben, bedarf einer umfangreichen steuerlichen und rechtlichen Betreuung, sei es 

  1. Vor dem Immobilienkauf mit einer rechtlichen Vorkontrolle der Immobilie, auf Lastenfreiheit, Verkaufsberechtigung als Eigentuemer, Bewohnbarkeitserlaubnis, etc und den steuerlichen Gestaltungsmoeglichkeiten in Bezug auf die spanische erste und zweite Vermoegenssteuer und die Erbschaftssteuer;
    TIPP: In Andalusien gibt es die erste Vermoegenssteuer zur Zeit nicht mehr, nur noch die erweiterte Vermoegenssteuer ab 3 Mio Euro.
  2. Beim Immobilienkauf mit der zweisprachigen Kaufvertragsgestaltung und staendigen deutsch-spanischen Begleitung jedes einzelnen Kaufverfahrensabschnitt
  3. Nach dem Immobilienkauf ist die steuerliche Betreuung durch unsere deutsch-spanische Anwalts und Steuerberaterkanzlei gewaehrleistet. Genau an diesem Punkt ist hervorzuheben, dass ein in Spanien steuerlich nicht ansaessiger Immobilienkäufer 4 steuerliche Pflichten hat.
     a. Benennnung eines steuerlichen Vertreters in Spanien – inkludiert in unserem Kanzleiservice
     b. Jaehrliche Nichtresidentensteuer 210 bei Eigennutzung

Bzw Quartalsmeldungen bei Vermietung,

 c. Erste Vermoegenssteuer ab 700.000 Euro Anschaffungspreis der Immobilie
 d. Zweite Vermoegenssteuer ab 3 Mio Euro.
 
 Die zweite Vermoegenssteuer wurde zum Jahresende 2022 rueckwirkend auf das Jahr 2022 in Kraft gesetzt und beginnt bei einem Nettovermoegen von 3 Mio Euro. Sie ist jetzt erstmals vom 11.4. bis 27.6.23 steuerlich zu erklaeren.
 Auch bei dieser erweiterten Vermoegenssteuer gilt die Besteuerung des Nettovermoegens in Spanien, sprich der Anschaffungspreis der Immobilie + Spanische Bankkonten etc


Steuerzahllast in der erweiterten Vermoegenssteuer in ganz Spanien

Besteuerungsgrundlage

Steuer
 -
 Euros

Prozentsatz

0,00

0,00

3.000.000,00

0,00

3.000.000,00

0,00

2.347.998,03

1,7

5.347.998,03

39.915,97

5.347.998,03

2,1

10.695.996,06

152.223,93

usw

3,5

 


Steuer TIPP: Auch die zweite erweiterte Vermoegenssteuer ist in der Hoehe begrenzt.
 Die erste Vermoegenssteuer, die Einkommensteuer und die neue erweiterte Vermoegenssteuer duerfen zusammen nicht hoeher als 60 % der Besteuerungsgrundlage der Einkommenssteuer ausmachen, wohlgemerkt bei in Spanien steuerlich Ansaessigen. In diesem Falle wuerde eine Reduzierung bis maximal 80% der erweiterten Vermoegenssteuer 2 stattfinden.

Beispiel
 Besteuerungsgrundlage in der Einkommensteuer 1 Mio Euro

Nettovermoegen 10.695.996 €.


Einkommensteuerlast 

422.039,60 €

Vermoegenssteuer 1

183.670,29 €

Vermogenssteuer 2

152.223,00 €

Gesamtsteuerlast

757.932,89 €

60% Grenze

600.000,00 €

Ueberhang 

157.932,89 €

Ueberhang Reduzierung in der Vermoegenssteuer 2(80%) 

121.778,40 €

Steuerlast Vermoegenssteuer 2:

30.444,60 €





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