Immobilienkauf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura IGIC oder ITP welche Steuerlast greift ?

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Immobilienkauf Teneriffa ohne Grunderwerbssteuer, aber Umsatzsteuer, die IGIC und Immobilienkauf in den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura)

Im Kontext der Kanarischen Allgemeinen Indirekten Steuer (IGIC) unterliegen Immobiliengeschäfte, wie der Kauf und Verkauf von Immobilien, spezifischen Regeln, die ihre steuerliche Behandlung bestimmen. Zum Beispiel wird im Fall eines Immobilienmaklers, der auf den Kanarischen Inseln ansässig ist und den Kauf eines Grundstücks in San Bartolomé de Tirajana (Gran Canaria) für eine in Muenchen ansässige Privatperson vermittelt, das Geschäft auf den Kanarischen Inseln lokalisiert, gemäß der speziellen Regel zur Lokalisierung von Immobilien. Darüber hinaus wird die IGIC bei der Lieferung von Waren, wie der Übertragung einer Immobilie, durch die Beurkundung des Kaufvertrags fällig. In bestimmten Situationen, wie beim Erwerb von Investitionsgütern, kann auf die IGIC-Befreiung verzichtet werden, was die Umkehrung des Steuerschuldners auf den erwerbenden Unternehmer bedeutet. (internes Reverse on charge)

Steuer auf Vermögensübertragungen und Dokumentierte Rechtsakte (ITPAJD) auf den Kanarischen Inseln

Die Steuer auf Vermögensübertragungen und Dokumentierte Rechtsakte (ITPAJD) spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle beim Kauf und Verkauf von Immobilien auf den Kanarischen Inseln. Bei dem Erwerb von gebrauchten Immobilien, die als Hauptwohnsitz genutzt werden sollen, gelten ermäßigte Steuersätze für bestimmte Gruppen, wie kinderreiche Familien oder Menschen mit Behinderungen, sofern die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus kann bei bestimmten Käufen, eine Befreiung von der IGIC und der ITPAJD angewendet werden, wenn die erworbenen Immobilien als Investitionsgüter gelten, die Teil des Anlagevermögens des erwerbenden Unternehmens werden sollen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Rücklage für Investitionen auf den Kanarischen Inseln nicht für den Erwerb von Immobilien verwendet werden kann, die als touristische Unterkünfte genutzt werden sollen.

Abzüge und Befreiungen beim Immobilienkauf

Die Abzüge und Befreiungen beim Immobilienkauf auf den Kanarischen Inseln unterliegen spezifischen Anforderungen. Zum Beispiel ermöglicht die Nutzung der erworbenen Immobilie für unternehmerische Tätigkeiten, wie die Überlassung zur touristischen Nutzung, das Recht auf Abzug der bei ihrem Erwerb gezahlten IGIC, sofern die subjektiven, dokumentarischen und zeitlichen Anforderungen erfüllt sind. Darüber hinaus ist die Befreiung bei der Lieferung von Investitionsgütern an die Erfüllung bestimmter objektiver Anforderungen, wie dem Referenzwert der Immobilien, gebunden. Im Fall des Verzichts auf die IGIC-Befreiung ist die Rückerstattung der gezahlten Steuer durch ergänzenden Abzug im Rahmen des Berichtigungsverfahrens möglich.

Schlussfolgerung

Der Kauf und Verkauf von Immobilien auf den Kanarischen Inseln unterliegt einem spezifischen steuerlichen Rahmen, der die IGIC und die ITPAJD umfasst, mit besonderen Regeln und Befreiungen. Immobiliengeschäfte müssen spezifische Anforderungen erfüllen, um Abzüge und Befreiungen anwenden zu können, wie die Lokalisierung der Immobilie und ihre Nutzung als Investitionsgut. Darüber hinaus gibt es steuerliche Vorteile für bestimmte Gruppen und Einschränkungen bei der Nutzung der Rücklage für Investitionen auf den Kanarischen Inseln. Diese Aspekte sind entscheidend, um die steuerliche Behandlung des Immobilienkaufs im kanarischen Archipel zu verstehen.
TIPP: Neubauimmobilien werden stets mit 7% IGIC verkauft und man zahlt eine Dokumentensteuer von 1%.
Gebrauchte Immobilien loesen 6.5% Grunderwerbssteuer und keine IGIC oder Dokumentensteuer aus.

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