Impfverweigerung eines Soldaten ist als Gehorsamsverweigerung strafbar - Expertenbeitrag

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Der Bericht setzt eine Reihe von Beiträgen über die Impfpflicht von Soldaten fort. 

Die Bundeswehr hat die Coronaimpfung im Jahr 2021 in die Liste der für jeden aktiven Soldaten verbindlichen Basisimpfung aufgenommen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Impfpflicht für Soldaten wegen der Pflicht zur jederzeitigen Einsatzbereitschaft als rechtmäßig erachtet (Urteil vom 21.09.2023 -BVerwG 2 WD 5.23).

Die Strafgerichte bewerten die Rechtmäßgkeit von Impfbefehlen unterschiedlich. Das Landgericht Schweinfurt hat mit Urteil vom 19.03.2024 einen Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt, der sich geweigert hatte, gegen Corona impfen zu lassen (Az. 24 Js 5335/22). Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte den Soldaten in der Vorinstanz noch freigesprochen.
Strafbar ist gemäß § 20 Wehrstrafgesetzbuch, wer verbal oder durch eine Tat sich gegen ihn auflehnt, oder wer darauf beharrt, einen Befehl nicht zu befolgen, nachdem dieser wiederholt worden ist.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen ist seit 1988 Soldat und Reservist (Oberstleutnant d.R.) und war 14 Jahre lang Vertragsanwalt des DBwV. Er war bereits viele Jahre vor der Coronapandemie als Reservist mit der Duldungspflicht bei vorsorglichen Impfungen bei Einsätzen in einer Kommandobehörde der Bundeswehr befasst.

Soldaten, die die Impfung verweigerten, müssen oder mussten damit rechnen, von der Bundeswehr gemäß § 55 SG entlassen zu werden. 

Diese Möglichkeit besteht innerhalb der ersten vier Dienstjahre. Ab dem 5. Dienstjahr haben die betroffenen Soldaten jedoch stattdessen miit einem gerichtlichen Disziplinarverfahren zu rechnen. Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Steffgen wird dieses Verfahren seitens der Bundeswehr mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienstverhältnis geführt.

Inbesondere in Disziplinarverfahren ist seiner Einschätzung nach für die Verteidigung ein im Soldatenrechht erfahrener Rechtsanwalt von Vorteil. Rechtsanwalt Steffgen hat viele Verfahren zur Einstellung und Ende 2023 einen Freispruch vor dem Truppendienstgericht erreicht.

Soldaten, die sich in einem solchen Verfahren befinden können eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung erhalten.

Foto(s): Fotolia_132353739_M.jpg

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