In Spanien Erbschaft oder Immobilienkauf, was Sie wissen muessen ​bei der Steuerberechnung

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Immobilienwert in Spanien bei Kauf, Erbschaft, Vermoegenssteuer


Der spanische Gesetzgeber hat mit Regelung ab dem 1.1.2022 einen sogenannten Referenzwert festgeschrieben, welcher jaehrlich aktualisiert wird die verschiedenen Steuerarten in Spanien verbindet.
 
 1. Immobilienkauf in Spanien: Die Grunderwerbssteuer ist in den verschiedenen Regionen unterschiedlich zwischen 6 und 13% geregelt.
 Kanarische Inseln: Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura: 6.5%

Mallorca, Ibiza: 8-13% je nach Wert
 
 Der Wert wird vom spanischen Staat bei jedem Immobilienkauf vorgeschrieben und zwar darf der Kaufpreis den sogenannten Referenzwert nicht unterschreiten.

Sprich die Grunderwerbssteuer ist stets nach dem Referenzwert zu bezahlen, auch wenn der Kaufpreis niedriger war.


2. Bei der Erbschaft in Spanien faellt regelmaessig die spanische Erbschaftssteuer an, wenngleich der Verstorbene oder der Erbe nicht in Spanien gelebt hat, aber die Immobilie in Spanien gelegen war.
 Auch bei der Erbschaft kann nicht mehr frei der Wert zum Todestag bestimmt werden, sondern es ist als Mindestwert der Referenzwert anzusetzen.


3. Schliesslich findet der Referenzwert auch in der Vermoegenssteuer Anwendung, und zwar wenn die Immobilie nach dem 1.1.2022 gekauft wurde, dann gilt auch hier der Referenzwert.
 TIPP: Da der Referenzwert jaehrlich angepasst wird, steigt damit auch die Vermoegenssteuer jaehrlich an, wobei grundsaetzlich ein persoenlicher Freibetrag von 700.000 Euro gilt, wenn der Immobilieneigentuemer nicht steuerlich in Spanien ansaessig ist.


 4. Wichtig zu wissen, dass sich die Nichtresidentensteuer nicht nach dem Referenzwert berechnet, sondern nach dem Katasterwert.
 
 In Spanien sollten Sie vor dem Immobilienkauf verstehen, dass es 3 verschiedene Werte gibt und der hoechste regelt die Steuerzahllast in Spanien.
 
 Referenzwert – verpflichtend fuer den Immobilienkäufer bei Kauf, Erbschaft und Schenkung

Katasterwert – nur zur Grundsteuerbemessung und fuer die Nichtresidentensteuererklaerung Eigennutzung 210 erforderlich.

Verkehrswert = Marktwert = oder auch der tatsaechlich gezahlte Kaufpreis fuer eine Immobilie

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