Insolvenz der Deutschen Lichtmiete: Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

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Die Deutsche Lichtmiete, ein Beleuchtungsspezialist aus Oldenburg, hat am 30.12.2021 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. 

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte Anfang Dezember 2021 wegen des Anfangsverdachts des Betruges Durchsuchungen bei der Oldenburger Firma vorgenommen und  die Konten des Unternehmens gesperrt. 

Was war passiert? 

Die Deutsche Lichtmiete bot zum einen Anleihen in Form von Inhaberschuldverschreibungen an. Insgesamt sollen 50.000 Inhaberschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 50 Millionen Euro platziert worden sein. Andererseits konnten  Anleger Geld in sogenannte Direktinvestments investieren, indem sie die als energiesparend angepriesenen LED-Leuchten kauften und sodann die erworbenen Gegenständie vermieteten oder verpachteten. Die Anleger sollten eine Rendite von rund 5 Prozent pro Jahr erhalten. Eine gewisse Zeit später sollte dann ein Rückverkauf der Leuchten zu einem vorab vereinbarten Kaufpreis erfolgen. 

Für die Anleger droht nun der Totalverlust ihres eingezahlten Geldes. 

Was können Sie tun? 

Wenn auch Sie betroffen sind, sollten Sie von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Bereits im Jahr 2018 warnte die Zeitschrift Finanztest vor einem Investment in die Deutsche Lichtmiete. Die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Birte Eckardt sieht darin einen Anhaltspunkt für ein rechtliches Vorgehen gegen Anlageberater- und vermittler. Zudem sollten die Anleger ihre Ansprüche rechtzeitig im Insolvenzverfahren anmelden. 

Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger aus Bremen vertritt gerne auch Ihre rechtlichen Interessen. 




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