Instagram Account gehackt und gesperrt - Phishing Angriff

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Phishing oder Dritteranbieter App als Ursache

Immer mehr User werden Opfer eines Hacking-Angriffs, insbesondere wenn sie Drittanbieter Apps bzw. sogenannte „Third-Party-Apps“ nutzen oder Opfer eines Phishing-Angriffs wurden. Nachdem der Hacker den Account gekapert hat, kann er vollständig auf die Inhalte des Accounts zugreifen und sogar neuen Content veröffentlichen.

Account gehackt und gesperrt

Viele User berichten, dass nachdem ihr Account durch die Phising-Angriffs gehackt wurde, Facebook den Account sperrt bzw. löscht. Die Sperrung bzw. Löschung des Accounts ist in diesem Fall unwirksam, da der jeweilige User nicht für die etwaigen Verstöße gegen die Community-Richtlinien verantwortlich ist.

Drittanbieter App (third party app) genutzt

User sollte jedoch bei der Nutzung der Drittanbieter Apps vorsichtig sein. Viele Phishing-Attacken stehen im Zusammenhang mit den Drittanbieter Apss (third party apps). Auch die Nutzung bestimmter Drittanbieter Apps kann bereits einen Verstoß gegen die Community-Richtlinien von Facebook darstellen, der (insbesondere bei Wiederholung) zur wirksamen Sperrung bzw. Löschung des Accounts führen kann.

Account gelöscht – was tun?

Zunächst sollte selbstständig über Facebook Einspruch gegen die Sperrung bzw. Löschung erhoben werden. Dabei sollten Sie Facebook mitteilen, dass Sie Opfer eines Pishing-Angriffs geworden sind.  Leider bleibt eine Rückmeldung oft aus und das Konto bleibt gesperrt. In diesem Fall sind User nicht schutzlos, denn eine voraussetzungslose oder unverhältnismäßige Sperre des Accounts ist nicht möglich, denn Facebook darf sein „Hausrecht“ nicht willkürlich ausüben. Die erstmalige Nutzung einer Drittanbieter App, die gegen die Community-Richtlinien von Facebook verstößt, führt nur in Ausnahmefällen zur wirksamen Sperrung bzw. Löschung des Accounts.

Entsprerung des Accounts möglich

Betroffene User sollten nicht in Panik verfallen, in den meisten Fällen kann die Entsperrung des Kontos innerhalb einiger Tage außergerichtlich erreicht werden. Entsprechend hat das Landgericht München II entschieden, und Facebook mit (noch nicht Rechtskräfitgen Beschluss) verboten, die Deaktivierung des Accounts aufrechtzuerhalten.

Um Hacker-Angriffe in der Zukunft zuverhindern, empfiehlt es sich, die „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ zu verwenden. Mit der 2-Faktor-Authentifizierung können zukünftig Phishing-Angriffe und damit die Sperrung bzw. Löschung des Instagram-Accounts verhindert werden.  

Zu den Möglichkeiten der Anfechtung der Accountsperrung berate ich Sie gerne.

 

Ihr Marek van Hattem

 Rechtsanwalt 


 

 

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