Internetrecht-Rostock gewinnt wieder gegen den IDO e.V.

  • 3 Minuten Lesezeit

Wir Fachanwälte der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de haben in hunderten von Fällen Abgemahnte des IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) beraten und in vielen Fällen die Betroffenen auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Über die entsprechenden Verfahren berichte ich auf der Internetseite meiner Kanzlei mit fortlaufend aktualisierten Informationen:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-IDO-Interessenverband-fuer-das-Rechts-und-Finanzconsulting-deutscher-Online-Unternehmen.htm

Wir meinen nach wie vor: der IDO handelt rechtsmissbräuchlich

Nach unserer festen Überzeugung handelt der IDO rechtsmissbräuchlich, wenn er vielfach Internethändler abmahnt. Und mit dieser Ansicht sind wir nicht allein: inzwischen bewerten auch verschiedene Gerichte das Vorgehen des IDO als rechtsmissbräuchlich.

LG Köln folgt unserer Rechtsauffassung und beurteilt das Vorgehen des IDO ebenfalls als rechtsmissbräuchlich

In einem Verfahren vor dem Landgericht Köln hatte der IDO wegen eines fehlenden Grundpreises eine einstweilige Verfügung beantragt. Das Gericht erließ die einstweilige Verfügung zwar zunächst, hob sie aufgrund unseres Vortrages jedoch wieder auf und wies den entsprechenden Antrag des IDO ab (LG Köln, Urteil vom 22.04.2021, Az. 81 O 102/20; nicht rechtskräftig; Stand: 03.05.2021):

Mit seiner Entscheidung folgte das LG Köln unserer Argumentation: Das selektive Handeln eines Verbandes, nur gegen Außenstehende und nicht gegen eigene Mitglieder vorzugehen und deren Wettbewerbsverstöße planmäßig zu dulden, begründe die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens. Jedenfalls sei im vorliegenden Fall von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten auszugehen, da der IDO gegen Mitbewerber seiner Mitglieder vorgehe und dabei seine Aktivlegitimation auf Mitglieder stütze, die selbst rechtsverletzend in dem angegriffenen Bereich tätig sind.

Fazit:

Das Urteil des LG Köln ist zwar noch nicht rechtskräftig (Stand: 03.05.2021).  Nach unserer Auffassung hier in der Kanzlei wird der Gegenwind für den IDO bei den Gerichten in der letzten Zeit aber stärker. Es lohnt sich daher nach meiner Auffassung, sich bei einer Abmahnung des IDO gegen die Ansprüche zu verteidigen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.500 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte. 

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.   

Sie haben auch eine Abmahnung des IDO erhalten? 

Wenn Sie auch eine Abmahnung des IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen: 

  • Rufen Sie mich einfach an. 
  • Schicken Sie mir eine E-Mail. 
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Informationen zu den wichtigsten Fragen zu einer Abmahnung habe ich in dem folgenden Beitrag für Sie zusammengestellt:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-was-tun.htm

Weitere Informationen zum Vorgehen des IDO habe ich im Übrigen in den folgenden Beiträgen für Sie zusammengestellt:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/internetrecht-rostock-gewinnt-erneut-gegen-den-ido-ev_185727.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/internetrecht-rostock-gewinnt-vor-dem-olg-rostock-gegen-den-ido-rechtsmissbrauch_183776.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/nach-einstweiliger-verfuegung-ido-beantragt-ordnungsgeld_185855.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-ido-ev-mahnt-auch-online-haendler-in-oesterreich-ab_183364.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnkosten-unberechtigt-formfehler-ido-hat-seine-abmahnungen-nicht-an-das-neue-uwg-angepasst_183045.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weitere-abmahnungen-des-ido-ev-wegen-fehlender-grundpreise-bei-amazon_182931.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ido-abmahnung-muss-bei-herstellergarantie-im-angebot-zwingend-ueber-die-garantie-informiert-werden_153544.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-vertragsstrafenforderung-des-ido-ev_150954.html


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema