Kampf für faire Arbeitsbedingungen: Arbeitsleistung muss ein Leben in Würde sichern können!

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Arbeitslöhne, von denen man leben kann, gleiches Geld für gleiche Arbeit, Stärkung von Arbeitnehmerschutzrechten, kein Missbrauch von Praktikantenverträgen, neue Befristungsregelungen und Schutz vor psychischen Erkrankungen:

Am 03. Mai 2013 hat der Bundesrat in einer Entschließung die Bundesregierung und den Bundestag aufgefordert, eine „zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik zu gestalten": Drucksache 343/13 (Beschluss)

Er fordert u. a.:

1. Der Wert der Arbeit muss durch auskömmliche und faire Löhne honoriert werden. Es bedarf eines bundesweiten Mindestlohns von mindestens 8,50 € brutto.

2. Die Leiharbeit muss auf seine eigentlichen Kernfunktionen - die Abdeckung von Auftragsspitzen und Vertretungsfällen - zurückgeführt werden und nach dem equal-pay-Grundsatz vorbehaltlos mit dem gleichen Lohn honoriert werden wie der der Stammbelegschaft.

3. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die verhindern, dass mit sogenannten (Schein-)Werkverträgen eine eigentliche Arbeitnehmerüberlassung zu Lohndumpingpreisen ermöglicht wird. 

4. Der Gesetzgeber muss dafür Sorge tragen, dass Minijobs im vorliegenden Ausmaß verhindert werden, dass ihnen elementare Arbeitnehmerrechte nicht vorenthalten werden und Beschäftigungsverhältnisse mit sozialversicherungsrechtlichen Hintergrund angestrebt werden.

5. Praktikanten sollen nicht die Arbeitsleistung von Arbeitnehmern erbringen. Wird das von ihnen verlangt, müssen sie Lohn und sonstige Arbeitnehmerrechte durchsetzen können.

6. Gleicher Lohn für Männer und Frauen - Entgeltdiskriminierung muss verhindert werden.

Anmerkung: Ich möchte auf diese Entschließung aufmerksam machen, weil ich davon überzeugt bin, dass wir langfristig eine Beschäftigungspolitik entwickeln müssen, die den rechtspolitischen, aber auch rechtsphilosophischen Aspekten gerecht wird. Wir brauchen Löhne, die eine würdige Existenz inklusive gesellschaftlicher Teilhabe sichern und ermöglichen, eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen. Ansonsten trägt die derzeitige Entwicklung meines Erachtens dazu bei, dass die Gesellschaft in ihrem Zusammenhalt sowie in ihrer Beziehung zum Staat in ihren Grundfesten erschüttert wird.

Es wird ein langwieriger Prozess notwendig sein, aber vielleicht ist die Bundesrat-Initiative zumindest ein kleiner Anfang. 

Zur Vertiefung z. B.: Nach einer Statistik der Hans-Böckler-Stiftung haben 12 von 20 EU-Staaten, die einen gesetzlichen Mindestlohn haben, ihn zum Jahresanfang 2013 angehoben. Warum sind wir nicht die 21. EU-Nation, die einen Mindestlohn einführt und ihn regelmäßig anpasst, um zumindest die inflationär bedingten Kaufkrafteinbußen zu minimieren? Eine Studie des Familienministeriums zu Frauen im Minijob kommt im Einklang mit vielen anderen Studien zu dem erschreckenden Ergebnis, dass Minijobs während der Erwerbsphase für verheiratete und ledige Frauen mit einem Minijob pur erhebliche negative Konsequenzen haben (sehr lesenswert). Das Institut für Arbeits- und Berufsforschung (IAB) hat aufgezeigt, dass die Anzahl befristeter Verträge bei Neueinstellungen zwischen 2001 und 2011 von 32 auf 45 Prozent gestiegen ist und in 2012 2,7 Millionen Arbeitsverträge betraf.


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