Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen, anfechten oder davon zurücktreten?

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Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der das bestehende Arbeitsverhältnis beendet. Normalerweise wird ein Aufhebungsvertrag im beiderseitigen Einvernehmen unterzeichnet und regelt die genauen Modalitäten der Vertragsauflösung. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer nach Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags Zweifel bekommen und sich fragen, ob sie diesen Vertrag widerrufen, anfechten oder zurücktreten können.

In diesem Ratgeber wollen wir Ihnen erklären, unter welchen Umständen ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag widerrufen, anfechten oder zurücktreten kann und welche rechtlichen Schritte in diesem Fall zu beachten sind.

  1. Widerruf des Aufhebungsvertrags: Ein Widerruf des Aufhebungsvertrags ist normalerweise nicht möglich, da es sich um einen verbindlichen Vertrag handelt, der im beiderseitigen Einvernehmen geschlossen wurde. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, in denen ein Widerruf möglich ist. Zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer den Vertrag unter starkem Druck oder unter falschen Versprechungen unterschrieben hat. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen. Es ist jedoch ratsam, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Voraussetzungen für einen Widerruf zu prüfen.
  2. Anfechtung des Aufhebungsvertrags: Ein Aufhebungsvertrag kann auch angefochten werden, wenn einer der Vertragspartner arglistig getäuscht hat oder der Vertrag unter einem Irrtum zustande gekommen ist. Auch hier ist es wichtig, sich rechtlichen Beistand zu holen, um die Chancen einer erfolgreichen Anfechtung zu prüfen. Die Anfechtung eines Vertrags kann jedoch schwierig sein und erfordert in der Regel stichhaltige Beweise für die arglistige Täuschung oder den Irrtum.
  3. Rücktritt vom Aufhebungsvertrag: Ein Rücktritt vom Aufhebungsvertrag ist ebenfalls möglich, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. In diesem Fall müssen beide Parteien den Rücktritt schriftlich festhalten und gegebenenfalls auch die genauen Modalitäten für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder die Beendigung in einem neuen Vertrag regeln. Es ist daher wichtig, dass der Rücktritt ordnungsgemäß schriftlich dokumentiert wird, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden.

In jedem Fall ist es ratsam, sich bei Zweifeln an der Gültigkeit eines Aufhebungsvertrags rechtlich beraten zu lassen. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die individuelle Situation des Arbeitnehmers prüfen und Möglichkeiten aufzeigen, wie dieser aus dem Vertrag herauskommen kann. Es ist auch wichtig, die genauen Fristen für einen Widerruf oder eine Anfechtung zu beachten, um nicht die rechtlichen Möglichkeiten zu versäumen.

Abschließend lässt sich sagen, dass ein Aufhebungsvertrag in der Regel bindend ist, aber es gibt Ausnahmefälle, in denen ein Widerruf, eine Anfechtung oder ein Rücktritt möglich sind. Arbeitnehmer sollten daher bei Zweifeln an der Gültigkeit eines Aufhebungsvertrags frühzeitig rechtliche Schritte einleiten und sich professionell beraten lassen. Nur so können sie sicherstellen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben und sie eine faire Lösung für beide Seiten finden können.

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