Kann ich meinen Chef um einen Aufhebungsvertrag bitten?

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Ein Aufhebungsvertrag (Vertrag ohne Kündigung) oder Abwicklungsvertrag (Vertrag mit Kündigung), ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die das Arbeitsverhältnis beendet. In vielen Fällen wird ein solcher Vertrag genutzt, wenn eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag naht oder bereits ausgesprochen wurde. Ein Arbeitnehmer kann in bestimmten Situationen durchaus seinen Arbeitgeber darum bitten, einen Aufhebungsvertrag mit ihm zu schließen. Allerdings sollte diese Entscheidung gut überlegt und mit Bedacht getroffen werden. In diesem Ratgeber gehen wir genauer darauf ein, wann es sinnvoll ist, einen Aufhebungsvertrag anzustreben und was dabei beachtet werden sollte.

Gründe für einen Aufhebungsvertrag

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitnehmer darum bitten könnte, einen Aufhebungsvertrag mit seinem Arbeitgeber zu schließen. Ein häufiger Grund ist, dass der Arbeitgeber bereits eine Kündigung angekündigt oder ausgesprochen hat und der Arbeitnehmer eine einvernehmliche Lösung bevorzugt, um die finanziellen Folgen einer Kündigung abzumildern. Durch einen Aufhebungsvertrag kann oft eine Abfindung oder eine bessere Vereinbarung erzielt werden als im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.

Ein weiterer Grund könnte sein, dass der Arbeitnehmer bereits einen neuen Job in Aussicht hat und daher schnell aus seinem alten Arbeitsverhältnis ausscheiden möchte. Auch wenn es Unstimmigkeiten im aktuellen Job gibt oder der Arbeitnehmer sich nicht mehr wohl fühlt, kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Lösung sein, um einvernehmlich und ohne großen Streit das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Voraussetzungen für einen Aufhebungsvertrag

Bevor ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bittet, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden. Zum einen muss der Arbeitgeber grundsätzlich zustimmen, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Dies ist keine Verpflichtung des Arbeitgebers und es kann in Einzelfällen vorkommen, dass der Arbeitgeber dies ablehnt. In diesem Fall müsste der Arbeitnehmer auf andere Weise versuchen, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Des Weiteren sollte der Arbeitnehmer darauf achten, dass im Aufhebungsvertrag alles genau geregelt ist, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Dazu gehört unter anderem die Höhe der Abfindung, die eventuelle Freistellung vom Arbeitsplatz, die Dauer der Kündigungsfrist und die Übernahme von offenen Urlaubsansprüchen. Es empfiehlt sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass der Aufhebungsvertrag rechtlich einwandfrei ist.

Risiken eines Aufhebungsvertrags

Auch wenn ein Aufhebungsvertrag viele Vorteile haben kann, birgt er auch verschiedene Risiken für den Arbeitnehmer. Zum einen kann die Höhe der Abfindung niedriger ausfallen als bei einer Kündigung, da der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, eine Abfindung zu zahlen. Zudem kann bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld entstehen, da die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen verhängen kann, wenn ein Arbeitnehmer ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich gegen Zahlung einer Abfindung beendet. Es ist daher ratsam, vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags die genauen Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld zu prüfen.

Fazit

Ein Aufhebungsvertrag kann in vielen Fällen eine gute Möglichkeit sein, um das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden und finanzielle Nachteile abzumildern. Allerdings sollten Arbeitnehmer gut überlegen, ob ein Aufhebungsvertrag die beste Lösung für ihre Situation ist und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen. Es empfiehlt sich, mit dem Arbeitgeber in einem offenen und konstruktiven Gespräch über die Situation zu sprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Ein Aufhebungsvertrag sollte immer gut durchdacht sein, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!

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Foto(s): kanzlei JURA.CC

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