Kann man eine Idee schützen lassen?

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1. Nur die Idee

Die bloße Idee kann nicht geschützt werden. Sie stellt Know-how dar, das nur faktisch geschützt werden kann, also dadurch, dass es keiner anderen Person mitgeteilt wird.

2. Die Idee in verkörperter Form

In verkörperter Form kann die Idee dagegen geschützt werden.

  • Zum Beispiel ist die Zeichnung einer neuen Cartoon-Figur urheberrechtlich geschützt.
  • Ein neues Logo kann als Marke geschützt werden, entweder nur der Schriftzug oder/und ein Bild.
  • Eine neue Maschine zur Flaschenreinigung kann als Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden.
  • Ein neues Möbelstück kann als Design oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt werden.

3. Gut zu wissen

Das Urheberrecht steht Ihnen ohne eine Eintragung in ein amtliches Register zu. Es entsteht mit der geistigen Schöpfung Ihres Werks.

Auch das europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster für den Schutz einer bestimmten Produktform (Design) ist – zeitlich begrenzt – mit Offenbarung des relevanten Designs ohne Eintragung in ein amtliches Register geschützt.

Ein Markenrecht kann kraft Verkehrsgeltung Bestand genießen.

4. Ihr Risiko

Das Risiko in dem Schutz oder der Marktverwertung Ihrer Idee liegt für Sie in der Verletzung (eingetragener oder nicht eingetragener) fremder Rechte. Die Mitbewerber können Sie dann durch eine Rechtsanwaltskanzlei abmahnen lassen, Auskunft und Schadensersatz fordern; Importe aus China können vom Zoll beschlagnahmt werden. All dies führt zu ganz erheblichen Kosten für Sie. Aus diesem Grund sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen.

5. Warum unsere Kanzlei Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte?

Unsere Kanzlei ist auf den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ spezialisiert; dies umfasst das Markenrecht, Patentrecht, Designrecht, Geschmacksmusterrecht und auch das Urheberrecht. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz an der Wilhelms-Universität Münster promoviert. Wir haben die notwendige Erfahrung im Umgang mit der Anmeldung und Prüfung von Schutzrechten sowie deren Behandlung in Gerichtsverfahren. Darüber hinaus haben wir generell einen erheblichen Erfahrungsschatz im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Auf unserer Kanzleihauptseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz/IT-Recht, die in der Regel werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz



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