Veröffentlicht von:

Kein Kunde, aber Google-Bewertung? So geht es nicht ⚠️

  • 4 Minuten Lesezeit
Wenn eine Person, die kein Kunde Ihres Unternehmens ist, eine schlechte Bewertung auf Google hinterlässt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Als spezialisierter Anwalt im Reputationsrecht biete ich bundesweit Unterstützung an, um rechtswidrige Bewertungen entfernen zu lassen. Google-Richtlinien verbieten ausdrücklich Bewertungen von Nichtkunden, da diese als sachfremd gelten und weder Unternehmen noch anderen Nutzern nützen. Darüber hinaus stellt das deutsche Recht klar, dass unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nichtkunden gelöscht werden müssen. Es ist essentiell, dass die bewertende Person irgendeine reale Erfahrung mit dem bewerteten Unternehmen gemacht haben muss, um rechtlich eine Bewertung abgeben zu dürfen. Mein Ansatz umfasst sowohl außergerichtliche Schritte gegen Google als auch die Möglichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Durch meine Expertise in der erfolgreichen Löschung solcher Bewertungen biete ich effektive Unterstützung und berate Sie gerne in einem unverbindlichen Gespräch. Google-Bewertungen sind von erheblicher Bedeutung für die Reputation, das Kundenvertrauen und den Geschäftserfolg eines Unternehmens. Durch proaktives Sammeln und adäquates Reagieren auf Bewertungen können Unternehmen ihre Sichtbarkeit und ihr Kundenvertrauen signifikant verbessern.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Wenn Sie von einem Nichtkunden bei Google bewertet werden und dieser eine schlechte Rezension hinterlässt, ist das besonders ärgerlich. Denn was berechtigt eine solche Person, die kein Kunde ist überhaupt dazu, einen bewertenden Eintrag zu verfassen?

Hiergegen können Sie sich effektiv wehren.

Meine Kanzlei ist auf das Reputationsrecht im Internet spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit dabei, sich gegen eine rechtswidrige Bewertung auf Google zu wehren. Gerne können Sie mir per E-Mail Ihren Fall unverbindlich schildern und ich teile Ihnen kostenfrei meine Ersteinschätzung zur negativen Rezension mit.

Kein Kunde? Dann auch keine Berechtigung für bewertenden Eintrag bei Google!

Die Möglichkeit, eine Rezension bei Google zu verfassen ist dafür gedacht, dass Unternehmen von Kunden bewertet werden. Wenn nun eine Person, die kein Kunde bei Ihnen ist oder war eine negative Bewertung schreibt, ergibt das wenig Sinn.

Und genau deshalb ist es nach den Google-Richtlinien für Rezensionen auch nicht erlaubt. Denn es handelt sich dann um eine sachfremde Bewertung.

Solch einen Eintrag will Google gar nicht haben, denn er hilft niemandem.

Aber nicht nur die Google-Bewertungsregeln helfen gegen einen Eintrag, der von einer Person, die kein Kunde war, geschrieben worden ist. Es gibt weitere Möglichkeiten.

Wie wichtig sind Google Bewertungen?

Google-Bewertungen sind für Unternehmen, Dienstleister und lokale Geschäfte von erheblicher Bedeutung und können verschiedene Aspekte eines Geschäfts beeinflussen, darunter dessen Reputation, Kundenvertrauen und letztendlich den geschäftlichen Erfolg. Hier sind einige Gründe, warum Google-Bewertungen besonders wichtig sind:

  1. Einfluss auf Kaufentscheidungen: Viele Kunden suchen online nach Bewertungen, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen. Positive Bewertungen können potenzielle Kunden ermutigen, sich für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entscheiden, während negative Bewertungen abschreckend wirken können.
  2. Sichtbarkeit in den Suchergebnissen: Google-Bewertungen tragen zur lokalen Suchmaschinenoptimierung (SEO) bei und können die Sichtbarkeit eines Unternehmens in den Suchergebnissen erhöhen. Geschäfte mit vielen positiven Bewertungen werden oft höher in den lokalen Suchergebnissen angezeigt, was zu mehr Website-Besuchen und Kunden führen kann.
  3. Aufbau von Vertrauen und Glaubwürdigkeit: Bewertungen dienen als sozialer Beweis, der das Vertrauen in ein Geschäft stärken kann. Neue Kunden sind eher geneigt, einem Unternehmen mit vielen positiven Bewertungen zu vertrauen.
  4. Kundenfeedback: Bewertungen bieten wertvolles Feedback für Unternehmen, das zur Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen oder Kundenerfahrungen genutzt werden kann. Auch die Art und Weise, wie ein Unternehmen auf Bewertungen reagiert, kann seine Kundendienstphilosophie widerspiegeln und zur Imagepflege beitragen.
  5. Kommunikation mit Kunden: Die Reaktion eines Unternehmens auf Google-Bewertungen, sei es durch Dank für positive Bewertungen oder durch das Angebot von Lösungen für Probleme, die in negativen Bewertungen angesprochen werden, zeigt, dass das Unternehmen Wert auf Kundenfeedback legt und bereit ist, sich für die Kundenzufriedenheit einzusetzen.
  6. Wettbewerbsvorteil: Ein höheres Rating im Vergleich zu Wettbewerbern kann einen entscheidenden Vorteil darstellen, besonders in Märkten mit starker Konkurrenz. Kunden neigen dazu, sich für Unternehmen mit besseren Bewertungen zu entscheiden.

Aufgrund dieser Faktoren ist es für Geschäfte und Dienstleister wichtig, proaktiv Google-Bewertungen zu sammeln und angemessen auf sie zu reagieren. Dies kann durch Aufforderungen zur Bewertung nach einem Kauf oder einer Dienstleistung, durch hervorragenden Kundenservice, der positive Bewertungen fördert, und durch das Management von Kundenfeedback erfolgen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Abgabe einer negativen Bewertung beachten!

Das deutsche Rechtssystem hilft Ihnen im Falle einer Bewertung von einem Nichtkunden mitunter weiter. Denn die Rechtsprechung hat bereits mehrfach festgestellt, dass jemand, der kein Kunde war, auch nicht wie ein Kunde bewerten darf.

Zunächst also beachten Sie bitte, dass ein Nichtkunde nicht wie ein Kunde bewerten darf. Warum? Ganz einfach.

Es handelt sich dann um unwahre Tatsachenbehauptungen. Wenn jemand aus Kundenperspektive etwas über Sie schreibt, tatsächlich aber kein Kunde war, dann stimmen diese Aussagen faktisch nicht.

Unwahre Tatsachenbehauptungen können immer gelöscht werden, ganz gleich, ob die bewertende Person Kunde oder kein Kunde war.

Wenn die bewertende Person kein Kunde war, aber auch nicht aus Kundenperspektive die Rezension verfasst, könnte der Eintrag dennoch rechtswidrig sein.

Die Rechtsprechung sieht vor, dass die bewertende Person zumindest irgendeine reale Erfahrung mit dem bewerteten Unternehmen gemacht haben muss. Es ist daher nicht zulässig, dass „irgendwer“ Sie bei Google in einem Eintrag schlecht bewertet, obwohl diese Person niemals Kontakt zu Ihnen hatte.

thomas-feil.de

Fachanwalt-IT Recht Thomas Feil

Ich setze Ihr Recht durch!

Was Sie gegen eine Rezension tun können, die kein Kunde geschrieben hat!

Sowohl die Google-Richtlinien, als auch die deutsche Rechtslage bieten Ihnen also Möglichkeiten, sich gegen solche Bewertungen zu wehren. 

Gehen Sie daher außergerichtlich gegen Google oder die bewertende Person selbst vor. Letzteres ist oft schwierig, da vielfach Rezensionen anonym gepostet werden.

Daher empfiehlt sich meistens der Weg gegen Google direkt.

Hier kann Sie ein erfahrener Rechtsanwalt unterstützen. Dieser prüft für Sie die Rechtslage und verfasst einen juristisch fundierten Löschantrag. Achten Sie bei der Wahl Ihres Anwalts darauf, dass dieser tatsächlich bereits Bewertungen bei Google hat löschen lassen – profitieren Sie von der Expertise, nicht von Versprechungen.

Meine Erfahrung zeigt, dass Google anwaltliche Schreiben gewissenhaft und zügig bearbeitet. Es kommt jedoch darauf an, die Löschung juristisch gekonnt zu begründen. 

Sollte sich außergerichtlich keine Lösung bei Google für die in Frage stehende Rezension oder den Eintrag ergeben, bleibt noch der gerichtliche Weg. Spätestens vor Gericht hat Google ein Problem: Denn Google weiß auch nicht, wer ein Kunde oder wer kein Kunde war. 

Sie hingegen haben als Unternehmen deutlich mehr Beweise vorzulegen und damit in vielen Fällen die beweisrechtliche Oberhand.


FAQ Google-Bewertungen löschen – Die 40 wichtigsten Fragen und Antworten

https://thomas-feil.de/faq-google-bewertung-loeschen/

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Thomas Feil

Beiträge zum Thema