KFW-Programm 442: Förderfrust + Klagen! Anwaltsinfo

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Großer Frust bei diversen Betroffenen des KfW-Förderprogramms 442 für Elektroautos, bei dem im September 2023 schon zahlreiche Antragsteller bei der Antragstellung nicht zum Zug gekommen waren.


Zwar wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass dass KFW-Förderprogramm 442 (Solarstrom für Elektroautos), im Jahr 2024 fortgeführt werden sollte, allerdings wurde nun vor kurzem Medienberichten zufolge mitgeteilt (siehe z.B. www.golem.de vom 13.02.2024), dass das KfW-Förderprogramm 442 doch im Jahr 2024 nicht neu aufgelegt werden soll, weil das Bundesverkehrsministerium nach  wochenlangen Nachfragen von Medien bestätigt haben soll, dass dafür keine Fördermittel zur Verfügung stünden. 


Das führt zu erheblichem Frust bei diversen Betroffenen und Dr. Späth & Partner RAe mit Sitz in Berlin teilen mit, dass bereits für Betroffene des KfW-Förderprogramms 442, die letztes Jahr nicht zum Zug gekommen waren, erste Klagen eingereicht wurden, wobei es Ziel der Klagen ist, die volle Auszahlung der beantragten Förderbeträge zu erreichen!


So teilen etliche Betroffene mit, dass sie schon im September 2023 versucht hatten, die damalige KfW-442-Förderung zu beantragen, was aber wegen Überlastung des Systems am Tag der Antragstellung im September 2023 nicht funktioniert hatte.

Betroffene berichten Dr. Späth & Partner davon, dass sie es mehrmals versucht hätten (ein Betroffener teilt mit, dass er es ca. 1.000 Mal versucht hätte (!)), aber die technischen Probleme auf der Website dazu geführt haben sollen, dass der Antrag einfach nicht abgeschickt werden konnte.


Der Frust ist bei diversen Betroffenen des KfW-442-Programms, die im September 2023 nicht zum Zug gekommen waren, umso größer, weil sich inzwischen Gerüchte ihren Weg im Internet machen, dass technisch versierte Antragsteller sich hier angeblich im September 2023 einen Vorteil bei der Antragstellung verschaffen konnten.


Somit stellt sich inzwischen schon die Frage, ob z.B. schon der Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Grundgesetz eingehalten wurde?

Betroffene, die die KfW-Förderung 442 nicht erhalten hatten, können nach Ansicht von Dr. Späth & Partner überprüfen, ob die Bedingungen für die Antragstellung ordnungsgemäß erfolgten oder nicht und z.B. der Gleichheitssatz eingehalten wurde.

Erste Deckungszusage von Rechtsschutzversicherungen für das gerichtliche Vorgehen gegen die KfW wegen des KfW-442-Programms liegen vor und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Anfrage bei der jeweiligen RS-Versicherung.

Betroffene Antragsteller des KfW-Förderprogramms 442 (Zuschuss für Elektroautos), die erfolglos bei der Antragstellung waren, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind. 



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