Klarheit im WEG- Recht: Beschlusszwang für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums

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Aktuelles Urteil: BGH, Urteil vom 17.03.2023 – V ZR 140/22 Thema: Bauliche Veränderungen im Wohnungseigentum

In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde über eine Angelegenheit im Bereich Wohnungseigentumsrecht entschieden. Konkret ging es um den Bau eines Swimmingpools in einem gemeinschaftlichen Gartenbereich. Die Richter haben in diesem Fall einem klagenden Eigentümer Recht gegeben.

Worum ging es? In einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Doppelhaushälften auf einem gemeinsamen Grundstück plante ein Eigentümer den Bau eines Swimmingpools in seinem Gartenteil. Hierbei wurden grundlegende rechtliche Aspekte berührt.

Was besagt das Urteil? Der BGH entschied, dass für bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum grundsätzlich ein Beschluss der Wohnungseigentümer erforderlich ist. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Eigentümer nicht unmittelbar beeinträchtigt werden. Das Urteil verdeutlicht, dass die Zustimmung der Gemeinschaft bei solchen Veränderungen unerlässlich ist.

Was bedeutet das für Sie? Unsere Kanzlei steht Ihnen mit Fachwissen und Engagement zur Seite, um Ihnen in ähnlichen Angelegenheiten rechtliche Klarheit zu verschaffen. Ob es um bauliche Veränderungen, Sondernutzungsrechte oder andere Fragen des Wohnungseigentums geht – wir sind für Sie da, um Sie verlässlich zu beraten und zu vertreten.

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Foto(s): Udo Kuhlmann


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