Kombination von BAFA- und KfW-Fördermitteln? Doppelförderung und Widerruf? Aktuelle News
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In einem aktuellen Fall setzt sich Rechtsanwwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser aus Stuttgart, 20 Jahre spezialisierte Erfahrung, für zwei Mandanten ein, die bei der Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit bürokratischen Hürden konfrontiert wurden. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die Frage, ob geringfügige zeitliche Überschneidungen bei unterschiedlichen Sanierungsmaßnahmen zu einem Widerruf der BAFA- und KfW-Fördermittelführen führen oder nicht.
Die Mandanten hatten erfolgreich Fördermittel für eine umfassende Sanierung ihrer Immobilie im Rahmen der BEG beantragt. Im Zuge der Umsetzung traten jedoch unvorhersehbare Bauverzögerungen auf, die eine minimale zeitliche Überschneidung zweier geförderter Maßnahmen (Gebäudehülle und Wärmeerzeugung) zur Folge hatten. Diese Überschneidungen, die auf externe Faktoren wie Lieferengpässe und Bauverzögerungen zurückzuführen sind, stellen nach Auffassung der Kanzlei keinen nennenswerten Verstoß gegen die Förderbedingungen dar.
„Es ist unverhältnismäßig, unseren Mandanten aufgrund einer minimalen, unverschuldeten Verzögerung die Fördermittel zu entziehen,“ so Rechtsanwalt Eser, der die Interessen der betroffenen Mandanten vertritt. „Die Maßnahmen zur energetischen Sanierung wurden erfolgreich durchgeführt und die Förderziele in vollem Umfang erreicht. Ein vollständiger Widerruf der Förderungen aufgrund einer solch geringen Überschneidung widerspricht dem Sinn und Zweck der Förderung.“
Rechtliche Grundlage und Vergleich mit früheren Urteilen
Der Fall der Mandanten stützt sich auf mehrere verwaltungsrechtliche Entscheidungen, die belegen, dass ein Widerruf von Subventionen wegen geringfügiger Verstöße als unverhältnismäßig bewertet werden kann. In einem ähnlichen Fall (VG Münster, Urteil vom 11. Juni 2019, Az.: 9 K 5372/17) entschied das Verwaltungsgericht, dass Subventionswiderrufe dann unangemessen sind, wenn der Verstoß keinen Einfluss auf das Erreichen des Förderziels hat.
„Das Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist es, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern,“ führt Rechtsanwalt Eser weiter aus.
Unverschuldete Verzögerungen und wirtschaftliche Belastungen
Die minimalen Überschneidungen der Maßnahmen waren durch äußere Umstände wie Lieferengpässe und wetterbedingte Bauverzögerungen verursacht, auf die die Mandanten keinen Einfluss hatten. Diese Verzögerungen, so die Kanzlei Eser Law, dürfen nicht zu einer Benachteiligung der Antragsteller führen.
Forderung nach Klarheit und Transparenz in der Verwaltungspraxis
Der Fall der Mandanten verdeutlicht die Notwendigkeit einer klaren und verhältnismäßigen Verwaltungspraxis im Umgang mit Förderungen.
Handlungsmöglichkeiten, die die Kanzlei Eser Law für Mandanten übernimmt:
1. Prüfung der Förderbedingungen und Fristen
Eine genaue Überprüfung der geltenden Förderbedingungen von KfW und BAFA ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Die Kanzlei Eser Law analysiert die Förderzusagen, Vertragsklauseln und Richtlinien, um sicherzustellen, dass Mandanten nicht unbewusst gegen Auflagen verstoßen haben.
2. Einspruch gegen den Widerruf von Fördermitteln
Sollten Fördermittel widerrufen oder Rückforderungen erhoben werden, übernimmt Rechtsanwalt Eser die rechtliche Vertretung, um im Namen der Mandanten Einspruch einzulegen. In vielen Fällen kann eine gut begründete Einzelfallprüfung dazu führen, dass der Widerruf aufgehoben oder reduziert wird.
3. Rechtliche Vertretung bei Kumulierungs- und Überschneidungsproblemen
Mandanten, die mehrere Förderprogramme in Anspruch nehmen und dabei von zeitlichen Überschneidungen oder Kumulierungshindernissen betroffen sind, können auf eine strategische Beratung zählen. Die Kanzlei Eser Law erarbeitet maßgeschneiderte Lösungen, um die rechtlichen Hindernisse zu beseitigen und die Förderansprüche zu sichern.
4, Antrag auf Einzelfallprüfung bei unverschuldeten Verzögerungen
Häufig kommt es bei Bauprojekten zu unverschuldeten Verzögerungen, die zu Überschneidungen zwischen verschiedenen Maßnahmen führen können. In solchen Fällen beantragt die Kanzlei Eser Law eine Einzelfallprüfung und beruft sich auf die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit, um zu verhindern, dass Mandanten aufgrund dieser Verzögerungen ihre Fördermittel verlieren.
5. Vorbereitung und Einreichung von Gutachten und Nachweisen
Um den Anspruch auf Fördermittel zu stützen, ist es oft erforderlich, technische oder bauliche Gutachten sowie andere Nachweise vorzulegen. Die Kanzlei Eser Law koordiniert die Einholung dieser Unterlagen und sorgt dafür, dass alle relevanten Informationen den Förderstellen zur Verfügung gestellt werden.
Warum eine rechtliche Beratung entscheidend ist
Rechtsanwalt Eser betont die Wichtigkeit einer frühzeitigen rechtlichen Unterstützung: „Viele Betroffene wissen nicht, dass selbst kleinste Fehler in der Abwicklung von Fördermitteln zu erheblichen finanziellen Verlusten führen können. Wir bieten unseren Mandanten daher eine kostenfreie Erstberatung, um bereits frühzeitig mögliche rechtliche Risiken zu identifizieren und abzuwenden. Es ist unser Ziel, sicherzustellen, dass Fördermittel in voller Höhe und ohne ungerechtfertigte Hindernisse ausgezahlt werden.“
Kostenfreie Erstberatung bei rechtlichen Problemen im Bereich der KfW- und BAFA-Fördermittel – Kanzlei Eser Law hilft betroffenen Mandanten
Die Kanzlei Eser Law, unter der Leitung von Rechtsanwalt Eser bietet ab sofort eine kostenfreie Erstberatung für alle Betroffenen an, die aufgrund von Problemen oder Unklarheiten bei der Inanspruchnahme von KfW- und BAFA-Fördermitteln rechtlichen Rat benötigen.
Mit zunehmender Komplexität der Förderregelungen, insbesondere bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), sehen sich immer mehr Haus- und Wohnungseigentümer mit bürokratischen Hürden konfrontiert, die ihre rechtlichen und finanziellen Interessen gefährden können. Gerade zeitliche Überschneidungen von Fördermaßnahmen oder Probleme bei der Kombination von KfW- und BAFA-Mitteln führen häufig zu unvorhergesehenen Rückforderungen oder dem Widerruf von Förderungen.
Rechtsanwalt Eser und sein Team haben bereits erfolgreich Mandanten in Fällen vertreten, bei denen es um die Rückforderung von Fördergeldern aufgrund von geringfügigen Verstößen gegen Förderbedingungen ging. Diese Erfahrungen und die umfassende Expertise der Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Verwaltungsrecht sowie im Energierecht bieten eine fundierte Grundlage, um auch weiteren Betroffenen zu helfen.
„Unsere Mandanten haben uns mit Fällen konfrontiert, in denen minimale Überschneidungen der Maßnahmen dazu geführt haben, dass die Fördergelder widerrufen wurden,“ so Rechtsanwalt Eser.
„Wir möchten auch anderen Betroffenen zeigen, dass es Lösungen gibt. In vielen Fällen ist der Widerruf unverhältnismäßig und eine wohlwollende Einzelfallprüfung kann den Mandanten zur Seite stehen. Deshalb bieten wir ab sofort eine kostenfreie Erstberatung an.“
Wem kann geholfen werden?
Die Kanzlei Eser Law steht allen Personen und Unternehmen zur Seite, die:
- Probleme bei der Kombination von KfW- und BAFA-Fördermitteln haben,
- von unverschuldeten Verzögerungen oder technischen Problemen betroffen sind,
- mit Rückforderungen oder Widerrufen von Fördergeldern konfrontiert werden,
- Fragen zu den Förderbedingungen oder zur Antragstellung haben.
Was bietet die kostenfreie Erstberatung?
Die kostenfreie Erstberatung gibt potenziellen Mandanten die Möglichkeit, ihre Situation unverbindlich darzustellen und eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten. In einem persönlichen Gespräch werden die individuellen Umstände des Falls geprüft, mögliche Lösungswege erörtert und die nächsten Schritte aufgezeigt.
„Wir möchten, dass Betroffene nicht zögern, sich frühzeitig rechtlichen Rat zu holen,“ erklärt Rechtsanwalt Eser. „Eine gut vorbereitete rechtliche Argumentation kann viele Probleme verhindern und langfristige wirtschaftliche Nachteile abwenden.“
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung
Betroffene, die sich unsicher sind, ob ihnen eine Förderung verweigert oder zurückgefordert werden kann, können sich direkt an die Kanzlei Eser Law wenden, um eine unverbindliche, kostenfreie Erstberatung zu erhalten. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihren Fall.
Kontakt:
Kanzlei Eser Law
Lange Straße 51
70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de
Website: www.eser-law.de
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