Kündigung von Basis-Renten („Rürup-Rente“) – keine Auszahlung möglich?

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Besonderheiten der Basis-Rente

Im Jahr 2005 wurde die Basis-Rentenversicherung – auch sog. „Rürup-Rente“ – als steuerbegünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Die in der Ansparphase anfallenden Steuervergünstigungen sind jedoch an Voraussetzungen gebunden, die gerade bei geänderten Lebensumständen Probleme nach sich ziehen können:

  • Das Kapital ist nicht vererbbar, beleihbar, übertragbar und nicht auszahlbar.
  • Ohne Vereinbarung eines Hinterbliebenenschutzes verfällt das Kapital im Todesfall;
  • Besteuerung der Rentenleistung.

Kündigung führt zur Beitragsfreistellung

Eine Kündigung des Vertrages zieht also keine Auszahlung des Deckungskapitals nach sich, sondern führt zu einer Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung und Auszahlung der Rentenleistung bei Rentenbeginn.

Widerruf als Alternative zur Kündigung?

Versicherungsnehmer, die eine Kündigung und somit eine beitragsfreie Fortführung des Vertrages in Erwägung ziehen, sollten Ihren Vertrag allerdings zuvor prüfen lassen, ob nicht eine Rückabwicklung möglich ist. Sofern der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über seine Rechte zur Rückabwicklung aufgeklärt wurde, besteht ein Widerrufsrecht grundsätzlich fort.

Verträge zwischen 1995 und 2007

Für Verträge, die zwischen 2005 und 2007 abgeschlossen wurden, hat dies der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2014 (BGH, Urt. v. 7. Mai 2014 – IV ZR 76/11) ausdrücklich entschieden. Aufgrund der Vielzahl von Entscheidungen können die Erfolgsaussichten verlässlich eingeschätzt werden.

Verträge ab 2008

Eine Rückabwicklung ist auch bei Verträgen möglich, die ab 2008 abgeschlossen wurden. So ist in § 8 Abs. 2 VVG geregelt, dass die Widerrufsfrist dann nicht zu laufen beginnt, wenn der Versicherungsnehmer nicht oder nicht ordnungsgemäß belehrt wurde und/oder nicht sämtliche vorgeschriebenen Informationen erhalten hat. Auch hier konnten wir zwischenzeitlich zahlreiche Verfahren begleiten und erfolgreich zum Abschluss bringen.

Sollten Sie eine Kündigung oder Rückabwicklung in Erwägung ziehen, stehen wir Ihnen gern für eine Erstberatung zur Verfügung.

Andreas Yoon - MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte


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