Kuntze, Mayer & Beyer: Abmahnung für AdSimple GmbH wg. illegaler Nutzung einer Datenschutzerklärung

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer und Beyer aus München versenden im Auftrag der AdSimple GmbH aus Österreich Abmahnungen.

Der Abgemahnte hat auf der Webseite adsimple.de durch einen Datenschutzgenerator eine Datenschutzerklärung erstellen lassen. Dabei hat er sich mit den Nutzungsbedingungen der Webseite einverstanden erklärt. Die Nutzungsbedingung lautet insbesondere, dass bei der Benutzung der erstellten Datenschutzerklärung eine Kennzeichnung des Quellverweises und des Links vorzunehmen ist. Dies bestätigt der Verwender der Datenschutzerklärung durch das Anklicken eines Häkchens. Erst nach dieser Bestätigung kann die Datenschutzerklärung generiert werden.

Der Vorwurf lautet, dass der Abgemahnte eine solche Kennzeichnung des Quellverweises und des Links auf die Webseite adsimple.de bei der Verwendung der generierten Datenschutzerklärung nicht vorgenommen hat.

Die Rechtsanwälte tragen vor, dass der Abgemahnte dadurch folgende Verstöße begangen habe:

  • Verstoß gegen das Urheberrecht (§§ 16, 17 und 19a UrhG)
  • Verstoß gegen den durch das Anklicken geschlossenen Vertrag
  • Verstoß gegen das UWG (§ 3 UWG)

Die AdSimple GmbH macht zunächst Unterlassungs- und Auskunftsansprüche geltend. Dem Schreiben wird eine vorformulierte Unterlassungserklärung mitgesendet.

Des Weiteren werden Zahlungsansprüche in Höhe von insg. 2.659,00 € berechnet. Die setzen sich zusammen aus Recherchekosten in Höhe von 95,- €, Schadensersatz (Lizenzschaden) in Höhe von 1.500,- € und des Aufwendungsersatzes für die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte in Höhe von 1.064,00 € (netto) geltend gemacht.

Hinsichtlich der Zahlungsansprüche von insgesamt 2.659,00 € wird ein pauschales Vergleichsangebot unterbreitet, das die Zahlung von 1.500,- € vorsieht, sofern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgt.

Was kann ich tun?

Zunächst ist zu prüfen, ob die Ansprüche überhaupt dem Grunde nach bestehen, und wenn ja, in welcher Höhe.

Ansprüche nach dem Urhebergesetz

Zunächst ist zu prüfen, ob es sich bei der Datenschutzerklärung um ein urheberrechtliches geschütztes Werk handelt und es somit überhaupt zu einer urheberrechtlichen Verletzung gekommen ist.

Sofern die Unterlassungsansprüche dem Grunde nach bestehen, sollte keine vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Es sollte, wenn überhaupt, eine modifizierte Erklärung abgegeben werden, die auf den jeweiligen Fall zugeschnitten ist.

Ferner sind die Zahlungsansprüche der AdSimple GmbH zu prüfen. Bezüglich der Recherchekosten ist durch die Rechtsanwälte kein Nachweis vorgelegt worden. Eine Überprüfung, ob diese überhaupt angefallen sind, ist daher nicht möglich. Außerdem erscheint der Schadensersatz (Lizenzschaden) mit 1.500,- € überzogen. Auch die Berechnung der Anwaltskosten (Abmahnkosten) erscheint überhöht. Dies gilt schon für die Ansetzung des Streitwertes von 15.000,- € für den Unterlassungsanspruch.

Ansprüche nach Wettbewerbsrecht (UWG)

Voraussetzung für Ansprüche nach dem UWG ist, dass die Parteien Mitbewerber sind. Hierzu sind der Abmahnung keine Angaben zu entnehmen, sodass ein Wettbewerbsverhältnis vorliegend wohl ausscheidet.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben oder Fragen bezüglich einer Datenschutzerklärung haben, dann zögern Sie nicht, uns für ein kostenloses Erstgespräch über das Kontaktformular auf anwalt.de, per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Geben Sie bitte immer eine Rückrufnummer an, damit wir uns bei Ihnen schnell zurückmelden können.

Wir vertreten Mandanten bundesweit auf den Gebieten des Urheber- und Datenschutzrechts. Unsere Leistungen beinhalten u. a. auch die Erstellung von Datenschutzerklärungen. Wie oben dargelegt, kann auch die Verwendung von vermeintlich kostenlosen Datenschutzgeneratoren im Nachhinein höhere Kosten auslösen. Eine Rechtsberatung im Vorfeld kann für Sie im Ergebnis kostengünstiger sein und ist in Nachhinein zudem mit weniger Stress verbunden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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