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Kurz und knapp 45 (Sozialrecht, Schwerbehindertenrecht, Ausländerrecht, Tierrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

 
Mehr Wohngeld für Hartz IV-Empfänger

Das Landessozialgericht Niedersachsen hat die Rechte von Hartz IV-Empfängern gestärkt und einer Bezieherin von Alg II mehr Wohngeld zugesprochen. Der für die Wohngeldzahlung zuständige Landkreis hatte der Kostenberechung eine Tabelle aus dem Jahr 2001 zugrunde gelegt und der dreiköpfigen Familie lediglich 410 Euro zugestanden. 

Weil die Tabelle veraltet war, erhöhten die Richter das Wohngeld der Familie um 10 Prozent auf 500 Euro. (Az.: L 7 AS 332/07)

 
Kindergeld für Schwerbehinderte

Eltern eines volljährigen Kindes, das wegen einer Schwerbehinderung nicht in der Lage ist, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, haben einen Anspruch auf Kindergeld. Dies bestimmt § 32 Absatz 4 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)

In diesem Zusammenhang kann allein aufgrund der Tatsache, dass das Kind Arbeitslosengeld II bezieht, nicht auf seine Erwerbsfähigkeit geschlossen werden. (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 1 K 1387/07)

 
Zeitnahe Rücknahme der Einbürgerung

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Rücknahme einer Einbürgerung nach acht Jahren unzulässig ist. Dies gilt sogar, wenn die Einbürgerung durch Täuschung erschlichen wurde. 

Die Rücknahme der Einbürgerung gemäß § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) muss zeitnah erfolgen, damit sie für die Betroffenen als Folge ihres Verhaltens noch vorhersehbar ist. (Az.: BVerwG 5 C 4.07, 5.07, 14.07, 15.07)

 
Höhere Hundesteuer für Kampfhund

Das Verwaltungsgericht Koblenz hält eine erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hundearten grundsätzlich für rechtmäßig. Konkret ging es um einen Staffordshire Terrier. Bei Hunden dieser Rasse besteht eine unwiderlegliche Vermutung, dass sie gefährlich sind. (Az.: 6 K 1799/07.KO) 

Die Hundesatzung der Ortsgemeinde enthält eine Steuerermäßigung für Wachhunde. Obwohl der Hund als Wachhund gehalten wird, gilt für ihn keine Steuerermäßigung, weil das Tier als gefährlich eingestuft ist.

(WEL)


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