Kurz und knapp 68 (Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Hochschulrecht)
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Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:
Zwangshaft für Nennung des biologischen Vaters
Der Bundesgerichtshof musste sich kürzlich mit einem Fall befassen, bei dem sich eine Mutter in einem Rechtsstreit geweigert hatte, den biologischen Vater ihres Kindes zu nennen. Daraufhin wurde sie in Zwangshaft genommen.
Die Karlsruher Richter bestätigten die Rechtmäßigkeit der Haft, weil im Vaterschaftsprozess der Anspruch des falschen Vaters auf Auskunft über den biologischen Vater bereits rechtskräftig festgestellt worden war. (Az.: I ZB 87/06)
Bremsen für Katze innerhalb der Ortschaft erlaubt
Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft dürfen Autofahrer für eine Katze bremsen, die plötzlich über die Straße läuft. Sie müssen die Katze nicht überfahren, nur weil nachfolgende Verkehrsteilnehmer unachtsam sein und nicht rechtzeitig bremsen könnten.
Diese tierliebe Entscheidung hat das Landgericht Paderborn getroffen und damit begründet, dass innerhalb geschlossener Ortschaften jeder mit Tieren auf der Straße rechnen muss. (Az.: 5 S 181/00)
Reinigung haftet für Kleidungsstücke
Eine Textilreinigung muss für verschwundene Kleidungsstücke haften, die Kunden bei ihr abgegeben haben. Vor dem Landgericht Berlin wurde ein Fall verhandelt, bei dem von einem teuren Designer-Anzug die Hose abhanden gekommen war.
Die Reinigung erstattete 100 Euro. Doch die Kundin verlangte Ersatz für den gesamten Anzug. Weil sie die Jacke noch nutzen konnte, sprach ihr das Gericht 2/3 des Anzugwertes zu. (Az.: 52 S 90/07)
Studiengebühren trotz Zivildienst
Ein Student hatte vor dem Studium seinen Zivildienst absolviert und kam aus diesem Grund nicht mehr in den Genuss eines Studiums ohne Studiengebühren. Er verlangte deshalb eine Vergünstigung und reichte Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach ein.
Doch die Verwaltungsrichter verneinten eine Benachteiligung im Vergleich zu anderen Studenten, die keinen Wehr- oder Zivildienst leisten mussten und unmittelbar nach dem Abitur mit dem Studium beginnen konnten. (Az.: AN 2 K 07.00603)
(WEL)
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