Kurzarbeit in Zeiten von Corona

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Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist das vorübergehende Absenken der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit unter gleichzeitiger Reduzierung des Entgelts bei anschließender Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitszeitumfang. 

Ziel der Kurzarbeit

Das Ziel der Kurzarbeit ist, die Kosten des Personals vorübergehend in wirtschaftlichen Schieflagen zu reduzieren, um Kündigungen zu vermeiden.

Darf der Arbeitgeber einfach Kurzarbeit zuweisen?

Dem Arbeitgeber ist es untersagt, im Wege des Weisungsrechts Kurzarbeit einzuführen. Die Anordnung der Kurzarbeit bedarf immer einer rechtlichen Grundlage, die sich aus Folgendem ergeben kann:

  • Es gibt eine Regelung im Arbeitsvertrag, in der sich der Arbeitgeber die Kurzarbeit ausdrücklich vorbehält.
  • Ist im Arbeitsvertrag keine Regelung zur Kurzarbeit enthalten, steht es dem Arbeitgeber frei Änderungskündigungen auszusprechen, die allerdings aufgrund des langwierigen Verfahrens nicht interessengerecht sind. 
  • Stets ist es möglich, eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zu treffen, um Kündigungen zu vermeiden. 
  • Rechtsgrundlagen für die Anordnung der Kurzarbeit können insbesondere ein Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sein. 

Kurzarbeitergeld

Der Arbeitnehmer erhält Kurzarbeitergeld, 

  • wenn ein erheblicher Arbeitsausfall von derzeit 10 % vorliegt und
  • Kurzarbeit arbeitsrechtlich wirksam angeordnet wurde.
  • Arbeitgeber oder Betriebsrat müssen die Kurzarbeit gem. § 99 SGB III angezeigt haben 
  • und einen fristgerechten Antrag gem. § 325 Abs. 3 SGB III stellen, wonach die Ausschlussfrist drei Kalendermonate beträgt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Tage liegen, für die die Leistungen beantragt werden.

Die Bezugsdauer beträgt maximal 6 Monate, kann aber aufgrund einer Verordnung bis zu 24 Monate verlängert werden.

Die Bezugshöhe richtet sich nach dem Arbeitslosengeld und beträgt je nach weiteren Voraussetzungen entweder 60 % oder 67 % der Nettoentgeltdifferenz im Bezugszeitraum.


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