Landgericht Tübingen verurteilt Sharewood Switzerland AG zur Zahlung von 155.068,27 € an Anleger

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Mit aktuellem Urteil vom 16. April 2021 hat das Landgericht Tübingen die Firma Sharewood Switzerland AG zur Zahlung von 155.068,27 € an einen ihrer Anleger verurteilt.

Anleger hat Widerrufsrecht

Der von Rechtsanwalt Johannes Goetz  vertretene Kläger hatte in den Jahren 2013 - 2015 mehrere „Baumkaufverträge“ mit der Sharewood Switzerland AG abgeschlossen. Er investierte insgesamt 155.068,87 Euro. Da die versprochenen Renditen jedoch niemals eintrafen, erklärte der Kläger den Widerruf der Verträge. Er war nie über sein Widerrufsrecht belehrt worden. Das Landgericht Tübingen stellte nun fest, dass es international und örtlich für die Klage des deutschen Anlegers zuständig ist. Die Beklagte war verpflichtet, den Kläger über sein Widerrufsrecht zu belehren. Da dies nicht erfolgt ist, konnte der Kläger noch jetzt seinen Widerruf erklären. Rechtsfolge ist die Pflicht der Sharewood Switzerland AG, das vollständige investierte Geld an den Anleger zurückzuzahlen.

Urteilsserie gegen die Sharewood Switzerland AG

Das Urteil reiht sich einen eine Serie von Urteilen verschiedener Landgericht in ganz Deutschland, die alle zu dem Ergebnis kommen, dass die Anleger der Sharewood Switzerland AG noch heute den Widerruf ihrer Verträge erklären können. Die Sharewood Switzerland AG ist daher in allen folgenden Fällen zur vollständigen Rückzahlung der investierten Gelder verurteilt worden:

  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23. August 2019
  • Landgericht Leipzig, Urteil vom 10. Februar 2021
  • Landgericht Heilbronn, Urteil vom 4. März 2021
  • Landgericht Tübingen, Urteil vom 16. April 2021

Keine BaFin Zulassung und Totalverlustrisiko

Die Sharewood AG vertreibt Kapitalanlagen in Bäume im brasilianischen Bundesstaat Mato Grosso. Den Anlegern wird eine sichere und nachhaltige Anlage in „grüne Werte“ versprochen. Man könne nicht nur sein Vermögen mehren, sondern dabei noch dazu Klima- und Regenwaldschutz betreiben, so die Werbeversprechen der Sharewood AG. Die Realität könnte ganz anders aussehen. Hinzu kommt: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Sharewood AG den Vertrieb in  Deutschland untersagt. Es liegt nämlich gar keine Zulassung der BaFin vor, die aber per Gesetz für dieses Angebot von Vermögensanlagen zwingend ist. Es ist nicht das erste Mal, dass der Unternehmensgründer Möckli von der Finanzaufsicht ausgebremst wird. Schon in der Vergangenheit wurde ihm von der Schweizer Finanzaufsicht zum Schutz der Verbraucher ein ähnliches Geschäftsgebahren verboten.

Anleger müssen jetzt den Totalverlust verhindern

Anleger bei der Sharewood AG müssen den vollständigen Verlust ihres Kapitals befürchten. Wer immer noch bei der Sharewood AG Gelder angelegt hat, sollte jetzt sofort tätig werden. Anwälte, die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert sind, können Ansprüche auf Rückabwicklung und deren erfolgreiche Durchsetzung prüfen.

Rechtsanwalt Johannes Goetz vertritt bereits eine Vielzahl von Geschädigten Sharewood-Anlegern erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich. Rechtsanwalt Johannes Goetz steht für eine kostenfreie, sofortige Ersteinschätzung zur Verfügung.

Foto(s): Bruno Kelly


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