LG Köln: Einstweilige Verfügung zur Löschung von falschen Online-Bewertungen

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Google reagiert zu langsam auf Löschanfragen. Das stellt zuletzt das LG Köln fest, dass deshalb eine Einstweilige Verfügung erlassen hat. Reagiert der Tech-Gigant nicht rechtzeitig, können rechtliche Schritte angebracht und hilfreich sein.

Bewertungen im Internet sind für Verbraucher heute häufig für den Ersteindruck verantwortlich, die sie von einem Unternehmen bekommen. Aber auch potenzielle Investoren werfen gerne einen Blick auf diese Kunden-Reputation. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn Unternehmen sich mit falschen Bewertungen rumschlagen müssen. Gerade bei Google sind böswillige oder aus anderen Gründen falsche Bewertungen häufig anzutreffen. Was dabei geht und was nicht, hatten wir schon in einem eigenen Beitrag beleuchtet .

Aus diesem Grund bietet Google auch eine eigentlich recht simple Möglichkeit an, sich über solche falschen Bewertungen zu beschweren. Dies hilft aber nicht, wenn Google selbst sehr lange braucht, um auf diese Beschwerden zu reagieren und rechtswidrige Bewertungen zu löschen. Der Ruf von Unternehmen leidet in der Zwischenzeit weiter.

Zwei Wochen Wartezeit sind zu viel

Das LG Köln hat mit der Entscheidung vom 18.08.2020 (Az. 28 O 279/20) klargestellt, dass Google sich zeitnah um Löschanfragen kümmern muss. Es hat dabei einen Zeitraum von knapp über zwei Wochen bereits für zu lang erachtet und eine Einstweilige Verfügung gegen Google erlassen. 

Außergerichtlich hatte Google noch mitgeteilt, dass sich die Bearbeitung wegen der Corona-Pandemie ein wenig verzögern könnte. Diese Erklärung half vor Gericht jedoch nicht weiter. Das LG Köln sah in dieser pauschalen Aussage keinen Grund, die Bearbeitungszeit zu verlängern.

Auch sei es Google nicht gelungen, seiner sekundären Darlegungslast nachzukommen. Nach dem glaubhaften Vortrag des betroffenen Unternehmens wäre es an Google gewesen aufzuzeigen, dass die Bewertung auf einem realen Sachverhalt fußt. Weil dies nicht erfolgte, muss die falsche Bewertung gelöscht werden.

Falsche Bewertungen: Schnell handeln und Reputation schützen!

Medienberichten zufolge gibt es noch mindestens zwei weitere, gleichartige Entscheidungen. Und auch in der Vergangenheit waren Google-Bewertungen schon häufig Grund für gerichtliche Entscheidungen. Das Problem ist daher offenkundig und die Gerichte sehen Google hier in der Verantwortung, die soziale Anerkennung von Unternehmen effektiv vor Falschbewertungen zu schützen. Dass dies nicht ausreichend schnell geschieht ist ein nicht hinnehmbarer Umstand.

Wer von falschen Bewertungen, egal ob bei Google, Amazon oder anderen Plattformen, betroffen ist, sollte deshalb schnell und entschieden vorgehen, um sein soziales Ansehen zu schützen. Die Chancen, falsche Bewertungen zeitnah entfernt zu bekommen sind dabei groß. Gerne sind wir Ihnen bei sämtlichen Fragen und Problemen behilflich. Melden Sie sich einfach direkt über das untenstehende Formular.

Rechtsanwalt Dennis Tölle 

Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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