LKW-Kartell: Neue Klagen möglich! Anwaltsinfo

  • 2 Minuten Lesezeit

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbH weisen betroffene Kommunen und Speditionen des sog. LKW-Kartells darauf hin, dass die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen noch ( bzw. wieder) möglich ist, nachdem der schwedische Hersteller Scania vor kurzem eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlitten hatte, und das Rechtsmittel von Scania zurück gewiesen wurde und das frühere Urteil um eine Geldstrafe von knapp 900 Mio. € wegen des LKW-Kartells gegen Scania bestätigt wurde.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, die bereits seit Bekanntwerden der Umstände um das LKW-Kartell seit dem Jahr 2017 diverse betroffene Kommunen und Speditionen vor Gerichten in ganz Deutschland wie Stuttgart und München vertreten und bereits erste Urteil erstritten hatten, weisen Betroffene darauf hin, dass nun aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung auch Betroffene, die LKW anderer Kartellantinnen wie Daimler, MAN, Renault/Volvo, Iveco, DAF erworben hatten, noch Ansprüche geltend machen können und zunächst keine Angst vor Verjährung haben müssen.

Oftmals betragen die Schäden dabei zwischen 5-20 % des bezahlten Kaufpreises pro LKW, was bedeutet, dass z.B. bei einem durchschnittlichen Schaden von ca. 10 % des Kaufpreises pro LKW schnell ein Betrag in Höhe von ca. 5.000,- € - 10.000,- € als Schaden geltend gemacht werden kann.

Auch Prozessfinanzierer finanzieren inzwischen oftmals wieder Ansprüche von Geschädigten, nämlich oftmals (so z.B.  der PF, der mit Dr. Späth & Partner zusammen arbeitet):

Neufahrzeuge und Vorführwagen ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aller Hersteller

ab 50.000 € Mindestkaufpreis/LKW

Leasing: Ab 2 Jahre Mindestleasing

EU + UK + EWR + Schweiz

Erwerbszeitpunkt: 1998 - 2014

Betroffene, die mit einem soliden Prozessfinanzierer zusammen arbeiten, können also ohne großes Risiko ihre Ansprüche geltend machen und müssen nur im Erfolgsfall einen gewissen Prozentsatz des Erlöses an den Prozessfinanzierer abtreten, oftmals zwischen 27-37 % des Erlöses. Eine große Chance für insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU), von denen viele nach Ansicht von Dr. Späth & Partner noch nichts unternommen haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Die Chancen auf Schadensersatz stehen dabei nach Ansicht  von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB gut, weil:

1. Inzwischen diverse gerichtliche Entscheidungen zu anderen Kartellantinnen wie Daimler oder MAN vorliegen und somit die gerichtlichen Voraussetzungen gut einschätzbar sind

2. Auch erste gerichtliche Gutachten vorliegen zu Schadensschätzungen 

3. Die Vergleichsbereitschaft der Kartellantinnen wie auch Scania nach Ansicht von Dr. Späth & Partner in Zukunft ansteigen dürfte.

Betroffene Speditionen und Kommunen, die in Sachen LKW-Kartell betroffen sind, aber bisher noch nichts unternommen haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, im Bank-Kapitalmarkt- und Kartellrecht tätig sind und seit dem Jahr 2017 Betroffene des LKW-Kartells vertreten, um noch vor Eintritt der endgültigen Verjährung rechtzeitig etwas zu unternehmen.

Die gerichtliche Entscheidung gegen Scania gibt betroffenen Kommunen und Speditionen nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten deutlichen Auftrieb.

Betroffene des LKW-Kartells können sich gerne umgehend an Dr. Späth & Partner wenden.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema