Mängel am Neuwagen: Garantie oder Rücktritt ? Expertenbeitrag

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Immer mehr Käufer von Neuwagen klagen Medienberichten zufolge über Mängel wie beispielsweise an der Elektronik, fehlerhaften Anzeigen in Infotainmentsystemen oder den zeitweisen Ausfall ganzer Fahrsicherheitssysteme. Der Bericht setzt eine Beitragsreihe fort und stellt in einer Kurzübersicht die Möglichkeiten für die Käufer dar. 

In rechtlicher Hinsicht sind die Sachmängelrechte gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Früher war dies in der Regel stets das Autohaus bzw. der Vertragshändler, bei welchem das Fahrzeug gekauft wurde. 

In den letzten Jahren hat es beim Vertrieb starke Veränderungen gegeben.

Im "Agenturmodell" ist der Händler nur noch Berater und Vermittler. Kaufverträge werden online direkt mit dem Hersteller abgeschlossen (Quelle:www.adac.de). Der Händler ist nur noch der Ort, an dem das Auto abgeholt wird.

Beim Direktvertrieb erfolgt der Verkauf  digital über Online-Shops.  Die Auslieferung erfolgt an die Wunschadresse des Kunden. 

Bei Mängeln wird das Auto  abgeholt und nach der Reparatur wieder zurückgebracht (Quelle:www.adac.de) .

Zu den gesetzlich bestehenden Sachmängelrechten geben fast alle Hersteller beim Neuwagenkauf eine zusätzliche Garantie. Viele Fahrzeuge haben nach Meldung und Reklamation der Mängel durch die Käufer aber oft zahlrteiche Softwareupdates und andere Untersuchungen beim Hersteller durchlaufen, ohne dass die Mängel behoben werden konnten. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 23 Jahren im Verkehrsrecht, insbesondere auf den Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen spezialisiert.

Der Süddeutsche Rundfunk hat Rechtsanwalt Steffgen zu den aktuellen Problemen für die Sendung Marktcheck interviewt (https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/sendung-vom-27-februar-2024-100.html ab 8. Minute).

Käufer müssen sich demnach nicht auf zahlreiche Nachbesserungsversuche des Herstellers unter Verweis auf die Garantie verweisen lassen. Nach der seit 2022 geltenden Rechtslage berechtigt bereits ein fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch weitergehende Rechte wie den Rücktritt oder Minderung.  

Grundsätzlich ist die Nachlieferung ebenfalls möglich. Für viele Betroffene ist dies aber wegen der langen Lieferzeiten von nicht selten einem Jahr jedoch nicht attraktiv und kommt selten in Betracht.

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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