Marke MO – Abmahnung von FAST Fashion Brands und CBH

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Diese Woche erreichte uns wieder eine Abmahnung der Fast Fashion Brands und der Rechtsanwälte CBH wegen angeblicher Verletzung der Marke Mo. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und bieten betroffenen Unternehmen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt und Spezialisten für Markenrecht an. Sie können uns hierzu die Abmahnung via E-Mail übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Auch kurze Fristen können so sicher gewahrt werden.

 

Abmahnung wegen der Marke Mo – worum geht es?

Die FAST Fashion Brands ist Inhaberin verschiedener Marken und geht aus diesen Marken gegen angeblich markenverletzende Benutzungen Ihrer Marken durch Dritte vor. 

Wir beraten und vertreten viele Mandanten, die wegen angeblicher Verletzung der Marken „Mo“ oder „Feina“ von den Rechtsanwälten CBH eine Abmahnung erhalten haben.

Hintergrund ist, dass eine Marke dazu führt, dass nur der Markeninhaber das Zeichen für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen verwenden darf. Problematisch ist in diesen Fällen häufig, dass es gleichzeitig eine Sitte gibt, dass im Bekleidungssektor „Modellnamen“ wie z.B. Mo oder Sam üblich sind.  Häufig werden diese Modellnamen sogar von dem Hersteller vorgegeben und sogar im Etikett genannt.

Diese Problematik hat auch der BGH erkannt und sich in einer Reihe von Entscheidungen mit dieser im Bekleidungssektor übliche Vorgehensweise befasst. Dies führt dazu, dass im Falle einer Markenverletzung im Zusammenhang mit Modellbezeichnungen im Einzelfall zu prüfen ist, ob der Verkehr eine Marke erkennt, also von einem Hinweis auf die Herkunft der Ware ausgeht oder ob es als  - nicht automatisch markenrechtsverletzende – Modellbezeichnung wahrgenommen wird.

In den uns vorliegenden Fällen gehen CBH und FAST Fashion Brands von einer Verletzung der Marken aus. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadenersatz gefordert. Hinzu kommen die Kosten der Abmahnung. Hier wird ein Gegenstandswert von 20.000 € - 50.000 € angegeben.

 

Reaktion bei Abmahnung von CBH wegen der Marke „Mo“

Das Markenrecht ist eine Spezialmaterie. Eine markenrechtliche Abmahnung sollte daher durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden. Dies gilt aus unserer Sicht ganz besonders für die Abmahnung von CBH und Fast Fashion Brands GmbH.

Wir kennen den Gegner und haben bereits über diese Abmahnungen seit 2016 berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/mo-abmahnung-von-cbh-rechtsanwaelten-und-fast-fashion-brands-erhalten-kostenlose-ersteinschaetzung_161112.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-cbh-rechtsanwaelte-und-der-fast-fashion-brands-gmbh-loeschungsbegehren_159764.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-markenverletzung-mo_078940.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-der-kanzlei-preu-bohlig-und-partner-und-mo-streetwear-gmbh_093658.html 

 

Betroffen sollte daher folgende Verhaltenstipps beachten:

Als erfahrene Fachanwälte raten wir betroffenen Unternehmern, die Abmahnung ernst zu nehmen und keinesfalls die Unterlassungserklärung von CBH zu unterzeichnen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist für Markenrecht kann die Unterlassungserklärung für Sie modifizieren, wenn die Marke „Mo“ tatsächlich verletzt wurden. Wir raten betroffenen Unternehmen, folgende Verhaltenstipps zu beachten:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  •     Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
  •     Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachkanzlei für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung wegen der angeblichen Verletzung der Marke „MO“ erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit.
  •     Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  •     Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
  •     Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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