Marken-Abmahnung der F3S Rechtsanwälte für Dominik Dinger – Wortmarke Dinger Design
- 1 Minuten Lesezeit
F3S Rechtsanwälte mahnen für Dominik Dinger („Dinger Design“) Onlinehändler ab
Uns liegt die Abmahnung eines Amazon-Händlers durch die Kanzlei F3S Rechtsanwälte für Dominik Dinger zur Prüfung vor.
Wenn auch Sie betroffen sind, beraten wir Sie ebenfalls gern.
Zum Hintergrund
Dominik Dinger ist Inhaber der Wortmarke „Dinger Design“ in der Registerklasse 16 für u. a Aufkleber und Sticker (Registernr.: 302019204284).
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen auf Amazon unter der Bezeichnung „Dinger Design“ Plagiate angeboten zu haben, was die Markenrechte des Abmahners verletze.
Gefordert wird binnen Frist die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, die für jeden zukünftigen Verstoß die Zahlung einer Vertragsstrafe i. H. v. 5.100,- Euro vorsieht. Zudem soll der Betroffene Schadensersatz und Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i. H. v. 50.000,- Euro (!) leisten, mithin 1.822,96 Euro.
Unser Rat
Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich ernst zu nehmen.
Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Die uns vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Insbesondere ist die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach unserer Auffassung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst. Hier wäre zu prüfen, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.
Auch dürften gute Chancen bestehen die geltend gemachten Anwaltsgebühren zu reduzieren, da der Streitwert hier unseres Erachten durchaus Verhandlungsspielraum zulässt.
Und noch viel wichtiger: In einem ersten Schritt ist zu prüfen, ob die Gegenseite diese Markenrechte dem Abgemahnten in der konkreten Form überhaupt durchsetzen kann. Auch hier gibt es gute Ansatzpunkte!
Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei.de und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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