Marken-Abmahnung der Philips GmbH durch Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen wg. Markenrecht

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Uns wurde eine Abmahnung der Philips GmbH durch die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen zur Prüfung vorgelegt (Streitwert 150.000, -). Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Zum Hintergrund

Die Philips GmbH ist ein weltweit bekannter Hersteller von Healthcare-Produkten, wie insb. elektrischen Zahnbürsten. Insoweit verfügt die Firma über umfassende Marken- und Designrechte.

Die Philips GmbH behauptet nun in der Abmahnung, dass der betroffene eBay-Händler (Ersatz-)Bürstenköpfe anbieten würde, welche das Designrecht der GmbH verletzen würde, indem sie das typische und geschützte Design der GmbH übernehmen würden. Dies sei unter dem Gesichtspunkt des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes unzulässig.

Der Abgemahnte wird zunächst dazu aufgefordert, den Vertrieb rechtsverletzender Produkte sofort zu unterlassen. Zur Vermeidung gerichtlicher Maßnahmen wird ferner dazu aufgefordert, eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen den Inhalt der Erklärung eine Mindestvertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vorsieht. Zudem wird der Betroffene unter anderem zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung, zum Schadenersatz und zum Ersatz von Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert i. H. v. 150.000,00 Euro (!) aufgefordert.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst, doch nehmen Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung vorschnell Handlungen vor.

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten!

Erteilen Sie nicht leichtfertig Auskünfte und unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst sein dürfte. Hier bleibt zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.

Zudem bestehen gute Chancen, die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da der Streitwert unseres Erachtens zu hoch bemessen sein dürfte.

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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