Marken-Abmahnung der Schülerhilfe bzw. der ZGS Bildungs-GmbH durch Rechtsanwälte Marx Siebert

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Abmahnung der Schülerhilfe GmbH & Co KG (bzw. der ZGS Bildungs-GmbH) erhalten? 

Rechtsanwälte Marx Siebert mahnen wegen des Hashtags „#Schülerhilfe“ ab

Die bundeweit agierende Schülerhilfe GmbH & Co. KG (Gesellschafterin: ZGS Bildungs-GmbH) aus Gelsenkirchen betreibt diverse Nachhilfe-Einrichtungen und ist Inhaberin einer Vielzahl von Marken mit dem Bestandteil „Schülerhilfe“. Eingetragen sind die Marken u. a. als Wort-Bild-Marke.

Unser Mandant postete bei Instagram-Fotos und Beiträgen seines Nachhilfe-Instituts unter diversen Hashtags wie „#nachhilfelehrer“ und eben auch unter dem Hashtag „#Schülerhilfe“.

Wieso wird abgemahnt?

Die beauftragte Kanzlei Marx Siebert aus Hamburg behauptete, unser Mandant habe durch die Verwendung des Hashtags „#Schülerhilfe“ gegen die Markenrechte der Schülerhilfe GmbH & Co. KG verstoßen. Zum Beleg wird ein Auszug aus dem online DPMA-Register vorgelegt. 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, binnen kurzer Frist eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. 

Unsere Einschätzung

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen. 

Wenden Sie sich noch binnen Frist an einen spezialisierten Rechtsanwalt, da andernfalls gerichtliche Schritte drohen. So hat es die Gegenseite vorliegend nicht gescheut, ein einstweiliges Verfügungsverfahren einzuleiten, was zu weiteren Kosten führen wird. 

Es ist rechtlich zu prüfen, ob bei der Verwendung des Hashtags „#Schülerhilfe“ tatsächlich eine markenmäßige Verwendung des Begriffes „Schülerhilfe“ vorliegt. Zu dieser Abgrenzung gibt es diverse Rechtsprechung, welche für einen juristischen Laien nur schwer auszuwerten und auf den vorliegenden Fall zu übertragen sein dürfte.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht vorschnell unterschrieben werden. Ansonsten besteht künftig die latente Gefahr der Geltendmachung von hohen Vertragsstrafen, welche schnell existenzielle Folgen habe kann.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung in einem telefonischen Erstgespräch vor. 

Wir prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist und ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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