Marken-Abmahnung des Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V. durch Kanzlei von Boetticher

  • 2 Minuten Lesezeit

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Der Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V. mahnt, vertreten durch die Kanzlei von Boetticher, markenrechtlich wegen „Naturland“ und „Naturland Fair“ ab. 

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten. 

 

Der Sachverhalt

Der Naturland – Verband für ökologischen Landbau e.V. ist ein internationaler Verband für ökologischen Landbau. Auf der eigenen homepage schreibt der Verein über sich u.a. folgendes:

 

„Mit 70.000 Bäuerinnen und Bauern, Imkern und Fischwirten in 60 Ländern der Erde stehen wir dafür, dass ein ökologisches, soziales und faires Wirtschaften weltweit im Miteinander ein Erfolgsprojekt ist. Allein in Deutschland gehören 4.000 Erzeuger unserer Gemeinschaft an. Naturland steht wie kein anderer Öko-Verband für den harmonischen Zweiklang von Regionalität und Internationalität in einer globalisierten Welt.“

 

Der Verein verteilt Labels/Zertifikate unter der Bezeichnung „Naturland“ und „Naturland Fair“. Für beide Begriffe hält der Verein die (Wort/Bild) Markenrechte.

 Von der Abmahnung betroffen sind Onlinehändler, insb. auf eBay, die mit den geschützten Begriffen werben, beispielsweise in Form von Stickern.

 

Es wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an den Verein vorsieht. 

Weiter wird die Erstattung von Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i. H. v 125.000,- Euro, mithin 2.402,- Euro verlangt.

  

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen. 

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier ist zudem zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da in dem vorliegenden Fall unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.

 

Hier kann bares Geld gespart werden!

 

Wir helfen Ihnen!

 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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