Markenrecht: Abmahnung der Porsche AG durch Kanzlei UNIT4 IP ab: Nachbau und Nutzung des Logo-Emblem

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Die Porsche AG spricht aktuell, vertreten durch die Kanzlei UNIT4 IP aus Stuttgart, markenrechtliche Abmahnungen wegen Porsche Replikat/Nachahmungen aus.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten. 

Zum Sachverhalt

Die Porsche AG hält umfangreiche Markenrechte u. a. für das typische Porsche Emblem und diverse Wortmarken wie  „Porsche“, „Spyder“, „Carrera“, „Cayman“, „911“ etc.

Von der Abmahnung betroffen sind Onlinehändler. In dem uns vorliegenden Fall wurde einem Händler auf mobile.de vorgeworfen, einen Porsche-Nachbau angeboten zu haben und insbesondere das Porsche-Wappen und die Bezeichnung Porsche, Speedster und Spyder unrechtmäßig benutzt zu haben. 

Die UNIT4 IP fordern aufgrund dieser Verstöße gegen das Markenrecht die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem verlangen sie Auskunftserteilung und Rechnungslegung bzgl. Dauer und Umfang der behaupteten Verletzungshandlungen. 

Doch damit nicht genug; es wird die Erstattung von Anwaltsgebühren der UNIT4 IP Rechtsanwälte aus einem Streitwert i. H. v. 130.000,- Euro verlangt.

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen. 

Unterzeichnen Sie hingegen keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier ist zudem zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. So kann es teilweise durchaus zulässig sein, einen umgebauten/getunten Porsche weiterhin als solchen zu bewerben (so der BGH in einem Urteil 2015).

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da in dem vorliegenden Fall unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.

Hier kann bares Geld gespart werden!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei.de und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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