Markenrecht: Abmahnung der Stiebel Eltron GmbH & Co. KG wegen Marke durch Kanzlei Eisenführ Speiser

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Die Stiebel Eltron GmbH & Co. KG lässt durch die Kanzlei Eisenführ Speiser Patentanwälte Rechtsanwälte Onlinehändler markenrechtlich abmahne. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

 

Wann drohen Abmahnungen?

Stiebel Eltron ist ein Unternehmen aus dem Bereich der Elektroindustrie mit Firmensitz in Holzminden, Niedersachsen.

Abmahngefährdet sind Onlinehändler (z.B.auf Ebay) von Elektronik, maßgeblich Händetrocknern.  

Es wird behauptet, dass der Vertrieb der Händetrockner die (Unions-) Markenrechte der GmbH & Co. KG verletzen würden und es sich ferner um eine Nachahmung handele.

Vertreten durch die Kanzlei Eisenführ Speiser wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung eine Zahlung von jeweils 5.100,- Euro an die Firma vorsieht. Weiter wird Auskunft und die Anerkennung einer Schadensersatzpflicht verlangt. Zudem wird die Zahlung von Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 100.000 Euro, mithin 2.289,72 Euro verlangt.

  

Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Der Vorwurf sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. 

Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, ob nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann. Auch der Auskunftsanspruch sollte nicht leichtfertig erfüllt werden, da die Auskunft oftmals Basis für einen weiteren Schadensersatz bildet.

Zudem können oftmals die geltend gemachten Gebühren reduziert werden, da unseres Erachtens hier von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.

 

Wir helfen Ihnen!

 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche ErsteinschätzungIhrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen markenrechtliche Abmahnungen verteidigen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 


kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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