Mehr als 350 Festnahmen Silvester in Berlin – Wie geht es für die Beschuldigten nun weiter?

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Die Silvesternacht in Berlin war geprägt von einem massiven Polizeiaufgebot. Nach Medienberichten soll es zu vielen Festnahmen gekommen sein, wobei nun alle wieder auf freien Fuß sind.

Warum sind die Beschuldigten aus der Silvesternacht nicht mehr in Haft?

Nach der Feststellung der Personalien darf ein Gewahrsam nur bis zum „Ende des Tages nach der Ergreifung“ angeordnet werden. Der Gewahrsam dient der Abwehr zukünftiger Gefahren und ist von der Untersuchungshaft zu unterscheiden. Für eine Untersuchungshaft müssten Haftgründe wie Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr vorliegen, was die Staatsanwaltschaft in den Fällen offensichtlich nicht beantragt hat.

Wie geht es weiter für die Beschuldigten der Silvesternacht?

Die Beschuldigten aus der Silvesternacht sollten sich zeitnah an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden, um die Verteidigung gegen die Vorwürfe möglichst effektiv zu führen. In den nächsten Wochen werden alle eine Vorladung oder einen Äußerungsbogen erhalten.

Muss ich der Vorladung folgen und zur Polizei gehen?

Jeder Beschuldigte hat ein Schweigerecht und sollte weder den Äußerungsbogen beantworten, noch einer Vorladung Folge leisten. Mit einem Strafverteidiger an der Seite sollte man erst Akteneinsicht beantragen und die Beweislage der Ermittlungen prüfen, bevor man sich zu den Vorwürfen äußert.

Welche Strafen drohen den Silvester-Beschuldigten?

Das kommt natürlich individuell auf den Vorwurf an. Das beginnt bei Verstößen gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz, über Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung. Hier können auch Haftstrafen und hohe Geldstrafen drohen. Besonders gefährlich wird es, wenn man schon einschlägige Vorstrafen hat oder gar auf laufender Bewährung erwischt wurde.

Zusätzlich ist zu beachten, dass die juristischen Konsequenzen je nach individuellen Umständen variieren können. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln und sich angemessen gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen. Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Beschuldigte das Recht hat, sich vor Gericht zu verteidigen und die Unschuldsvermutung gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist.

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