Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG – unerwarteter Geldsegen für Anleger?

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Rückzahlung der Anlegergelder zu 1/3 erfolgt zeitnah – 32 Prozent Kapitalrückzahlung angekündigt. Was bedeutet das für die Anleger der Metropolitan Estates? – Kommentar von Dr. Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG wendet sich nach Informationen aus informierten Kreisen mit einem Schreiben ihrer Treuhänderin FTW Treuhand vom 01.11.2016 an die Anleger der Gesellschaft und kündigt eine Kapitalrückzahlung in Höhe von 32 %, bezogen auf die ursprüngliche Zeichnungssumme der Anleger, an.

Hintergrundinformationen zum Geldsegen für Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG-Anleger

Die Anleger werden aufgefordert, eine aktuelle Kontoverbindung bis zum 09.11.2016 mitzuteilen. Die Auszahlung ist dann nach Angaben der Treuhänderin für Mitte November geplant.

Die Zahlung stellt erst einmal einen unerwarteten Geldsegen für die Anleger dar, der auch noch kurz vor dem Weihnachtsfest sicherlich nicht ungelegen kommt.

Hintergrund für die Rückzahlung ist eine Darlehensrückerstattung, welche die Anlagegesellschaft selbst in Höhe von 8.666.285,26 Euro von deren Schwester Metropolitan Berlin Immobilien GmbH & Co. KG (auch MBI genannt) erhalten hat.

Bereits im Jahr 2013 war über die Darlehen, die die Metropolitan Estates Berlin GmbH und Co. KG an deren Schwesterunternehmen ausgereicht hatte und zwar zu einem festen Zinssatz in Höhe von 8,50 % per anno kritisch im Internet berichtet worden.

Durch die Zahlung der Schwestergesellschaft ist eine am 26.04.2016 durch die Gesellschaft beschlossene Kapitalerhöhung, also eine Aufnahme neuer Gelder durch die Gesellschaft bei ihren Gesellschaftern, somit erst einmal vom Tisch, so die Gesellschaft in einem Schreiben vom 28.10.2016.

Metropolitan Estates Berlin GmbH & Co. KG: Gesellschafterversammlung Ende 2016

Die Gesellschaft kündigt zudem eine Gesellschafterversammlung kurz vor Weihnachten, wahrscheinlich am 14.12.2016 an.

Zudem warnt die Gesellschaft vor dem Beitritt zu einer Informations- und Interessengemeinschaft privater Kapitalanleger, welche unter www.iipk.de im Internet um Kunden wirbt.

Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sieht die Auszahlung der Kundengelder mit gemischten Gefühlen.

„Die Auszahlung kommt überraschend, aber sicherlich nicht ungelegen. Unklar ist, wieso die Gesellschaft überhaupt berechtigt ist, den Kunden die Kundengelder in Höhe von etwa einem Drittel der Anlagesumme zurück zu zahlen? Vielleicht wollen die Kunden gar keine Verringerung ihrer Einlagesumme. Zudem wurden die Unternehmensbeteiligungen auch nicht in Höhe von einem Drittel der Anlagesumme gekündigt, dürften also ggf. gar nicht fällig sein. Zudem müssen die Anleger beachten, dass weitere Auszahlungen an sie keineswegs sicher sind, stand die Gesellschaft doch schließlich erst vor etwa 6 Monaten finanziell so schlecht dar, dass eine Kapitalerhöhung beschlossen werden musste“, so der Kommentar des Juristen.

Metropolitan Estates Berlin: Anspruchsmöglichkeiten der Anleger auf Schadensersatz – Verjährung – Haftung

Der Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann warnt vor der Verjährung von Schadensersatzansprüchen. „Anleger, die in die Gesellschaft investiert haben und die seit dem Jahr 2013, in welchem die S&K Pleite bekannt wurde, von einem möglichen Schaden wissen, müssten noch bis zum Ende des laufenden Jahres Klage einreichen oder ein Schiedsverfahren anstrengen, um eine Verjährung ihrer Ansprüche zum 31.12.2016 zu verhindern. Hier ist vor allem auf Ansprüche gegen den Berater bzw. Vermittler der Kapitalanlage abzustellen, da sich die Treuhänderin und die Gründungsgesellschafter, beide aus der United Gruppe stammend, bereits in der Insolvenz befinden und so als Anspruchsgegner ausfallen“, erläutert Dr. Tintemann die Zusammenhänge.

Fazit: Schadensersatzansprüche prüfen und schnell handeln, bevor die Verjährung eintritt!

Betroffene Anleger, die beabsichtigen, Schadensersatzansprüche gegen den eigenen Anlegerberater oder die eigene Anlageberatungsfirma durchzusetzen, sollten sich daher zeitnah an einen Experten in Sachen Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Für weitere Informationen stehen AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung. Die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB haben zahlreiche Anleger auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts erfolgreich vertreten und diesen zur Erlangung von Schadensersatz bei unterschiedlichsten Anlageschäden verholfen.



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