2MM Service UG – Abmahnung von Rechtsanwalt S. erhalten?

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Seit Jahren berichten wir über Abmahnungen des Herrn Rechtsanwalt S.. Aktuell erreichte uns wieder eine Abmahnung des Rechtsanwalts S., welche Rechtsanwalt S. für die 2 MM Service UG ausgesprochen hat. Rechtsanwalt S. bezeichnet die Abmahnung als wettbewerbsrechtliche Unterlassungsaufforderung und rügt im Rahmen dieser wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsaufforderung das Fehlen eines Hinweises auf die OS-Plattform.

Es ist darauf hinzuweisen, dass der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform bereits als Wettbewerbsverstoß angesehen wurde. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Link auf die OS-Plattform – jedenfalls aus Sicht des OLG München (Urt. v. 22.09.2016, 29 U 2498/16) – „klickbar“ sein muss. Nicht ausreichend ist es, wenn nur der Link als Text angegeben wird, ohne dass eine direkte Verlinkung erfolgt.

Rechtsanwalt S. fordert im Namen der 2 MM Service UG die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 3.000 €. Da Rechtsanwalt S. in der Vergangenheit eine Vielzahl von Abmahnungen für verschiedene Rechteinhaber ausgesprochen hat, liegt der Einwand des Rechtsmissbrauchs regelmäßig nahe.

Es kann jedoch nur davor gewarnt werden, die Abmahnung nicht ernst zu nehmen. Es muss immer wieder darauf hingewiesen werden, dass die Rechtsprechung die Anzahl der Abmahnungen allein nicht als Kriterium für Rechtsmissbrauch ansehen will. Zudem kommt es entscheidend auf den Auftraggeber der Abmahnung – hier die 2 MM Service UG – und nicht auf den Rechtsanwalt an.

Wir kennen den Gegner und berichten hier bereits seit Jahren über die uns zugetragenen Fälle

Reaktion auf Abmahnung von Rechtsanwalt S. 2 MM Service UG

Betroffenen ist anzuraten, die Abmahnung überprüfen zu lassen. Unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung! Ist der vorgeworfene Verstoß tatsächlich begangen worden, gilt es den Schaden zu begrenzen. Ein etwaiger Internetauftritt muss dann rechtssicher gestaltet werden.

Soweit der Verstoß abgestellt wurde, kann über die Abgabe einer Unterlassungserklärung nachgedacht werden. Diese ist im Hinblick auf den Einzelfall zu modifizieren, damit der Abgemahnte sich nicht weiter als nötig bindet und weiterer finanzieller Schaden verhindert wird.

Um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, sollte möglichst frühzeitig ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktiert werden. Die Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs oder wegen Markenverletzung fällt in den Fachbereich des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz. Unsere Rechtsanwälte sind nahezu ausschließlich auf den Gebieten des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und des Markenrechts tätig.

Tausende Mandate, welche uns allein in den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbsrecht oder Markenrechts übertragen wurden, garantieren eine versierte und optimale Vertretung Ihrer Interessen.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist zudem Fachanwalt für den Gewerblichen Rechtsschutz und verfügt daher über besondere Erfahrung in den Fachgebieten.

Wir vertreten Sie bundesweit. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und – abgesehen von den jeweils anfallenden Telefongebühren Ihres Telefontarifs – kostenlos.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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