Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Planfeststellungsverfahren nicht anwendbar!

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Das Landgericht Dresden hat am 12. Mai 2023 unter dem Aktenzeichen 4 O 2888/21 ein Urteil gefällt, das für Grundstückseigentümer von Bedeutung ist, deren Eigentum durch Infrastrukturprojekte beeinträchtigt wird. Laut diesem Urteil können diese Eigentümer keine Ansprüche auf nachbarrechtlichen Ausgleich gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB erheben, wenn das betreffende Vorhaben im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens durchgeführt wird. Der Hauptgrund für diese Entscheidung ist, dass bei Planfeststellungsverfahren keine privatwirtschaftliche Nutzung des betroffenen Grundstücks angenommen wird.

In dem spezifischen Fall, auf den sich das Urteil bezieht, forderte der Besitzer einer denkmalgeschützten Villa Schadenersatz für Risse in seinem Gebäude, die seiner Meinung nach durch ein Straßenbauvorhaben verursacht wurden. Das Gericht entschied jedoch gegen den Eigentümer. Es begründete dies damit, dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der Schutz des Eigentums von Nachbarn durch die Vorschriften und die Berücksichtigung notwendiger Schutzmaßnahmen durch die Behörden gewährleistet ist.

Das Landgericht Dresden wies außerdem darauf hin, dass der Eigentümer die Möglichkeit gehabt hätte, im Verwaltungsverfahren gegen die Baumaßnahme vorzugehen und eine Entschädigung zu beantragen. Dies gilt auch für Fälle, in denen das betroffene Grundstück nicht ausdrücklich als von der Baumaßnahme betroffen aufgeführt ist.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung für Betroffene, sich frühzeitig mit den Planunterlagen auseinanderzusetzen und sich rechtzeitig am Verfahren zu beteiligen. Dies ist besonders wichtig, da der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch in solchen Fällen ausgeschlossen ist und die Betroffenen ihre Interessen auf andere Weise schützen müss

Foto(s): Udo Kuhlmann


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