Nachbesserung der Hersteller im Abgasskandal nicht Ihr Recht!

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Ihr Fahrzeug ist von dem Abgasskandal betroffen. VW/Audi/Skoda/Seat kündigt nun an, Ihr Fahrzeug nachbessern zu wollen. Man will dann die für Sie entstehenden Kosten übernehmen.

Dies ist allerdings nichts weiter als ein fauler Kompromiss:

Das Recht auf Nachbesserung ist ein Verkäuferrecht. Es ist das sogenannte Recht der zweiten Andienung. Es regelt, dass der Verkäufer das Recht hat, zu versuchen, einen Mangel an der verkauften Sache zu beseitigen.

Erst wenn dieser Versuch fehlschlägt, also der Mangel nicht behoben werden kann, haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die sogenannte Rückabwicklung zu verlangen. Für den mangelbehafteten PKW bedeutet das, dass dieser zurückgegeben werden kann gegen Kaufpreisrückerstattung.

Im Abgasskandal liegt die Rechtslage jedoch anders, wodurch nur eines klar wird:

Die von den oben genannten Herstellern vorgeschlagene Vorgehensweise soll vor allem die Kostenlast für diese eindämmen.

Und das ist deshalb ein für Sie fauler Kompromiss, weil Sie nicht vor dem Problem einer typischen Mangelbeseitigung im Kaufrecht stehen:

Sie wurden beim Kauf des Fahrzeugs arglistig getäuscht! Das sollten Sie sich klarmachen. Lassen Sie sich nicht von der verwendeten Rhetorik der Hersteller beeinflussen.

Aufgrund dieses Betrugs Ihnen gegenüber ist bei Ihnen ein Irrtum über die tatsächlichen Vertragsgrundlagen erzeugt worden, der sich bei Fahrzeugkauf/-Finanzierung auch unmittelbar für Sie vermögensmindernd auswirkte.

Ihr Recht ist deshalb nicht das Nachbesserungsverlangen. Ihr Recht sollte sein und ist die direkte Rückabwicklung des Kaufvertrages Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises nebst Zinsen. Und zwar des gesamten Kaufpreises! Gefahrene Kilometer können, anders als bei der oben genannten Rückabwicklung, nicht angerechnet werden.

Ziehen Sie diese Karte nicht und lassen sich auf die Nachbesserung ein, haben Sie dieses Recht auf Rückabwicklung verwirkt, da Sie spätestens dann nicht mehr arglistig getäuscht sind!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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