Nachteil der BU in der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

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1. Nachteil des Einschluss von Berufsunfähigkeit in die bAV für den Arbeitgeber

In verschiedenen Rechtstipps habe ich bereits dargestellt, welche Haftungsrisiken sich für den Arbeitgeber ergeben, wenn die Absicherung des BU-Risikos in die bAV integriert werden soll. Ein entsprechend arbeitsrechtlich beratener Unternehmer wird es, unabhängig vom Durchführungsweg, im Rahmen seines Versorgungswerkes regelmäßig vermeiden, diese Risikoabsicherung mit aufzunehmen. 

2. Nachteile der Berufsunfähigkeit in der bAV für den Arbeitnehmer

Nicht nur aus Arbeitgebersicht birgt die Absicherung gegen BU ein kaum verantwortbares Risiko, auch für den Arbeitnehmer ist es häufig nicht so vorteilhaft, wie beschrieben. 

2.1. Einkommensteuerliche Behandlung

Die Beiträge für eine BU Absicherung können zwar im Rahmen einer bAV aus dem unversteuerten Bruttogehalt bezahlt werden, statt aus dem versteuerten Nettogehalt, aber korrespondierend dazu ändert sich die steuerliche Behandlung im Leistungsfall. Während bei einer privaten Berufsunfähigkeit in der Praxis ein Sonderausgabenabzug der Beiträge regelmäßig ins Leere geht, werden zumindest die Leistungen nur gering mit dem Ertragsanteil belastet. Bei betrieblicher Altersversorgung dagegen sind die Leistungen in voller Höhe der Steuer zu unterwerfen. 

2.2. Krankenversicherung 

BU-Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung unterliegen auch der Krankenversicherung. Die Leistung wird dadurch zusätzlich geschmälert. 

2.3. Datenschutz

Gesundheitliche Themen, sei es im Antrag oder auch im Leistungsfall, können kaum dem Arbeitgeber gegenüber verschwiegen werden. Nicht jeder Arbeitnehmer ist zu dieser Transparenz bereit, die durchaus auch zu seinem Nachteil sein kann. 

2.4. Nachteile bei verbundenen Verträgen

Gerade in der betrieblichen Altersversorgung werden die Leistungen Versorgung (Ansparen) und BU-Absicherung häufig kombiniert.
Neben der fehlenden Transparenz, die solche Kombinationen in der Regel mit sich bringen und die selten zum Vorteil des Arbeitnehmers gereicht, ist es so auch nicht möglich, die Beiträge in bestimmten Zeiten auszusetzen, ohne den BU-Schutz zu verlieren oder stark zu mindern. Notwendige Flexibilität geht hier verloren. 

2.5. Portabilität

Ein gut aufgeklärter Arbeitgeber wird einen Vertrag, der auch einen Anspruch auf eine BU-Leistung enthält,  mit allen Rechten und Pflichten kaum übernehmen und das BU-Risiko eingehen. Auch bei einer Übertragung des Kapitals in das Versorgungswerks des neuen Arbeitgebers, sollte er tatsächlich einen Anspruch auf eine BU-Leistung anbieten, führt für den Arbeitnehmer zu Nachteilen. Er beginnt den neuen Vertrag mit einem höheren Alter und geringerer Leistung. 

3. Empfehlung

Nicht nur dem Arbeitgeber ist zu raten, BU-Leistungen in seinem Unternehmen auszuschließen, auch dem Arbeitnehmer ist zu empfehlen, BU-Leistungen und bAV zu trennen und die Absicherung der BU als privates Thema zu belassen.
Beratungsprotokolle geben hier Aufschluss, wie umfangreich im Einzelfall auf Nachteile hingewiesen wurde.


Weitere Rechtstipps zum Thema Berufsunfähigkeit und bAV: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bav-und-bu-berufsunfaehigkeit-beachtliche-nachteile-fuer-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-189836.html

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Foto(s): Authent-Gruppe


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