bAV und BU Berufsunfähigkeit – beachtliche Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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bAV oder betriebliche Altersversorgung ist in nahezu jedem Unternehmen anzutreffen. Je kleiner die Unternehmen, desto häufiger handelt es sich um versicherungsförmige Umsetzungen mittels Direktversicherung und Pensionsfonds.
Je größer die Unternehmen sind, desto mehr spielt das Thema Risiko in der betrieblichen Altersversorgung eine Rolle und desto wichtiger wird auch die Erreichung betriebswirtschaftlicher Ziele mit der betrieblichen Altersversorgung wie Innenfinanzierung, Liquidität oder Mitarbeiterbindung und sinnvolle Integration in ein Vergütungssystem.

1. Grundsätzliches Problem der Berufsunfähigkeit in der bAV

Häufig sind mit der betrieblichen Altersversorgung reine Finanzdienstleister, Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler betraut. Viele Unternehmen halten dies für ausreichend oder schreiben der Versicherungsbranche bAV-Kompetenz zu. Die dort vorherschende Kompetenz ist jedoch Risikoabsicherung, und Rückdeckung, nicht jedoch Arbeitsrecht und selten betriebswirtschaftlich sinnvolle Gestaltung.
Aus diesen Gründen überwiegt auch in der bAV-Beratung häufig das Vermittlungsinteresse gegenüber dem Interesse der Risikominimierung für den Arbeitgeber.
Dem Interesse des Vermittlers nach Verkauf und möglichst hohen Teilnahmequoten steht das Interesse des Arbeitgebers nach Risikominimierung und Haftungsminimierung diametral gegenüber. (siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-dilemma-zwischen-arbeitgeberinteressen-und-kontraeren-versicherungsvermittlerinteressen-in-der-betrieblichen-altersversorgung_185885.html)

Viele Fehler sind den Arbeitgebern überhaupt nicht bewusst und zeigen sich erst viel später, wenn aufgeklärte oder gut beratene Arbeitnehmer sich melden und Ansprüche stellen.
(siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-25-groessten-fehler-und-maengel-der-betrieblichen-altersversorgung-in-versorgungssystemen_185712.html)

2. Risiko der Berufsunfähigkeit für den Arbeitgeber


Größtes Risiko ist hier sicherlich ein aus unterschiedlichen Gründen mögliches Auseinanderfallen von Verpflichtung des Arbeitgebers und Ansprüchen gegenüber der Versicherung. Die Versicherung kann aus unterschiedlichsten Gründen von der Leistung befreit sein, weil wegen Ausscheiden des Mitabriebters kein Beitrag mehr bezahlt wird, aber ein ratierlicher Anspruch besteht, Beiträge aus anderen Gründen eingestellt wurden und der Mitarbeiter noch arbeitsrechtliche Ansprüche hat, falsche Angaben über den Gesundheitszustand gemacht wurden oder wichtige Infos vergessen wurden.

Zu den verschiedenen Arbeitgeberrisiken haben wir in verschiedenen Rechtstipps Stellung genommen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/nachteil-der-bu-in-der-betrieblichen-altersversorgung-fuer-arbeitnehmer-und-arbeitgeber_186933.html

3. Nachteil für die Arbeitnehmer


Jedoch nicht nur für den Arbeitgeber bestehen Risiken, die er sinnvollerweise vermeiden sollte, auch für den Arbeitnehmer bringt die Berufsunfähigkeitsabsicherung innerhalb der betrieblichen Altersversorgung eine Reihe von Nachteilen.

- Die gesamten Rahmenbedingungen und die Ausgestaltung legt der Arbeitgeber fest. Ein individueller Zuschnitt auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers ist damit nicht gegeben.
- Auch bei Kollektiven sind häufig Angaben zu machen über den Gesundheitszustand und andere höchstpersönliche Fragen, die nicht jeder gerne de Arbeitgeber preisgibt.
- Die Versteuerung im Leistungsfall erfordert regelmäßig höhere Vertragssummen und die Bezahlung aus dem unversteuerten Brutto ist meist nur ein Scheinvorteil.
- Beim Ausscheiden ist nicht immer eine Übertragung oder auch Fortführung möglich. Ein Abschluss im höheren Alter mit inzwischen schlechterer gesundheitlicher Situation macht den Schutz teurer.

4. Sinnvolle Gestaltung der Berufsunfähigkeitsabsicherung zum Vorteil von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Der Arbeitgeber kann versuchen, über einen Gruppentarif außerhalb des Unternehmens den Arbeitnehmern einen Rahmen zu bieten.
Die betriebliche Altersversorgung kann der Arbeitgeber unter Ausschluss von Versicherungen mit klaren und transparenten Kapitalzusagen selbst gestalten. Der Arbeitgeber hat hier erhebliche Liquiditätsvorteile und ein echtes Mitarbeiterbindungsinstrument zur Verfügung. Mittels Innenfinanzierung können dadurch wesentliche Teile der Unternehmensfinanzierung gelöst werden. Die Wirkung einer versicherungsfreien bAV hat nicht nur Vorteile hinsichtlich der Risikominimierung. Sie hat die Wirkung einer Unternehmenseigenen Bank, die sich über „Mitarbeitersparbücher“ finanziert. Auch die Leistungen der Arbeitnehmer sind deutlich besser im Vergleich zu Versicherungskonzepten, die kaum mehr in der Lage sind, die eingezahlten Beiträge zu garantieren. (siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-unternehmenseigene-bank-mit-dem-mitarbeitersparbuch_186198.html)
Ein dafür denkbarer Weg wäre eben die Direktzusage oder die pauschaldotierte Unterstützungskasse (siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-ein-derzeit-wieder-stark-nachgefragter-durchfuehrungsweg_180957.html)

Über eine sinnvolle Gestaltung von Zusagezins und Arbeitgeberzuschuss lassen sich interessante Effekte für alle Beteiligten erzielen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/richtige-wahl-von-zusagezins-und-arbeitgeberzuschuss-bei-der-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse_182601.html).

Mitarbeiter können sich für das Risiko der Berufsunfähigkeit alternativ auch privat sinnvolle Absicherungen suchen, die ihrem Gesundheitszustand entsprechen und den persönlichen Bedürfnissen am nächsten kommen. Eine Kombination von Berufsunfähigkeit und Sparen fürs Alter ist weder im privaten Bereich und erst Recht nicht in der betrieblichen Altersvorsorge sinnvoll.


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Foto(s): AUTHENT

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