Nebenkosten bei der Gewerberaummiete vereinbaren

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Wie gestalte ich die Umlage der Nebenkosten bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum?

Bei Gewerberäumen treten häufig andere - zusätzliche - Nebenkostenarten auf als bei zu Wohnzwecken vermieteten Räumen.

Doch wie kann man diese Kosten auf die Mieter von Gewerberäumen umlegen?

Zunächst empfiehlt es sich, kein Formular eines Mietvertrages über Wohnraum zu benutzen.

                                               individuellen Mietvertrag gestalten

In diesem Mietvertrag ist auf die Liste der umlegbaren Nebenkosten im Sinne des § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) zu verweisen und diese Nebenkosten als auf den Mieter umlegbar zu vereinbaren.

Dann sind die zusätzlichen Nebenkosten ergänzend anzufügen, die nicht im Katalog des § 2 BetrKV enthalten sind und die auf die Mieter umgelegt werden sollen. Dabei ist auch gleich der Umlegungsmaßstab mit zu vereinbaren.

Die über den Katalog der Betriebskostenverordnung hinausgehenden Nebenkosten sind einzeln und in einer Art und Weise aufzuführen, dass der Mieter von vornherein weiß, welche Nebenkosten ihn später treffen. Ansonsten wären die Vereinbarungen unwirksam, weil eine solche Vereinbarung dann zu unbestimmt wäre. Denn für Geschäftsraum gibt es keinen gesetzlichen Nebenkostenkatalog, auf den stillschweigend zurückgegriffen werden kann.

Insbesondere können beim Gewerberaummietvertrag die Verwaltungskosten ( nach derzeitigem Rechtsstand) ohne Bezifferung oder Beschränkung auf einen Höchstbetrag wirksam auf den Mieter umgelegt werden (Rechtsstand nach BGH NJW 2010, 671, Urteil vom 09.12.2009).

Für Kosten, die keine Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung sind, sollten die Vertragsparteien vorsorglich angemessene Höchstbeträge vereinbaren.







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