Negative Google Bewertungen löschen lassen 2024 – Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte betroffener Unternehmen!

  • 8 Minuten Lesezeit

Das Löschen von negativen Google Bewertungen ist auch im Jahr 2024 für viele betroffene Unternehmen ein wichtiges Thema. Mitterweile gehört es leider schon fast zur Normalität, dass Google Bewertungen eingesetzt werden, um einen Mitbewerber zu diffarmieren oder auch private Konflickte auszutragen. Der BGH schiebt derartigen Fake-Bewertungen auf Google (Maps) einen Riegel vor. Hier finden Sie eine Urteilszusammenfassung zu dieser aktuellen BGH-Entscheidung:


1. Warum sind Google-Bewertungen existenziell wichtig?


Google ist unbestritten und mit sehr großem Abstand die am häufigsten genutzte Suchmaschine weltweit und wird bereits als Synonym der Internetsuche verwendet. Mit einem Google Unternehmensprofil bietet Google den Unternehmern die Möglichkeit, von Googles enormer Reichweite zu profitieren und dadurch Kunden zu gewinnen. 

Die Kunden können ihre Zufriedenheit und Erfahrungen mit einer Google Bewertung bzw. Google Rezension zum Ausdruck bringen. Kurz zu den Begrifflichkeiten: Unter einer "Google Bewertung" wird die Anzahl der Sterne, unter einer "Google Rezension" hingegen die eigentliche Bewertungstext verstanden.

Aber auch auf Google Maps haben Internetuser die Möglichkeit, eine Google Rezension bzw. Google Bewertung für ein Unternehmen zu hinterlassen.

Laut Statistiken und Studien aus dem Internet vertrauen rund 85% der Google-Nutzer auf Google Bewertungen und Empfehlungen! Allein von 2020 bis 2022 hat nach einer aktuellen Studie die Anzahl der Google Bewertunge im Durschnitt um 68% (!) zugenommen.

Zur weiteren Vertiefung zum Thema "Studien zu Google Bewertungen und deren Auswirkungen" finden Sie hier einen Beitrag von mir auf Anwalt.de, der wiederum einige der wichtigsten Studien verlinkt.

Angesammelte positive Bewertungen geben dem Google-Algorithmus das Signal, dass ein Unternehmen oft besucht wird und bei den Kunden beliebt ist. Dadurch steigt das Google-Ranking und somit die eigene Reichweite, was sich ebenfalls positiv auf den Umsatz, den Ruf des Unterenhmens und somit das eigene Unternehmen auswirken kann.

Negative Google Bewertungen sowie negative Rezensionen in Ihrem Google Unternehmensprofil oder auch auf Google Maps schaden Ihrem Unternehmen, der Reichweite und sogar den Mitarbeitern. 

Doch nicht jede negative Google Bewertung ist berechtigt und muß akzeptiert werden. 

Die gute Nachricht: Eine Vielzahl an negativen Google Bewertungen lassen sich mit einer entsprechenden Fachkunde und Argumentation löschen.

Gerne unterstützen wir Sie auch zum günstigen Festpreis ab 38.- € im Paket (zzgl. 19% MwSt.) dabei, Ihre unberechtigten negativen Google Bewertungen löschen zu lassen. Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 - 0) an. Wir reichen die Löschantäge stets in unter 24 Stunden digital bei Goolge ein, damti Sie Ihre Negativbewertugn so schnell wie möglich wieder los sind.

Sind Sie auch von negativen Google Bewertungen betroffen und wissen nicht, was Sie dagegen tun können? Hat sich Ihr Bewertungsdurchschnitt über die Jahre immer weiter verschlechtert und Sie werden von Kunden hierauf angesprochen und möchten endlich etwas ändern? Mit unserer Reihe „Löschung von negativen Google Bewertungen“ zeigen wir Ihnen verschiedenen Situationen, in denen deutschen Gerichte der Löschung der negativen Google Bewertungen zugesagt haben (oder in welchen Fällen sich negative Google Bewertungen aus rechtlichen Gründen nicht löschen lassen). 


2. Einige frühere Gerichtsurteile zum Thema "Negative Google Bewertungen löschen lassen" (ein Auszug):


Das Thema der Prüfpflichten des Betreibers von Bewertungsplattformen (Google ist ein solcher Plattformbetreiber) wurde von vielen Gerichten in der Vergangenheit behandelt. Dabei ging es um die Frage, ob ein Bewertungsplattformbetreiber unerwünschte Bewertungen löschen muss oder nicht. Google wird rechtlich als Bewertungsplattform betrachtet, da es die Möglichkeit bietet, im Google Unternehmensprofil Bewertungen oder Rezensionen zu hinterlassen.

Ein Beispiel für eine solche Entscheidung stammt vom Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 26. Juni 2019 – 15 U 91/19). In diesem Fall hat das Gericht festgestellt, dass Google dem sogenannten "Notice-and-take-down"-Prinzip folgen muss und auf eine Beanstandung hin eine Überprüfung vornehmen sollte. Sollte Google dieser Prüfpflicht nicht nachkommen, wird die Beanstandung als gerechtfertigt betrachtet.


Ironischerweise erreichte ein anderes Verfahren ebenfalls wegen der Thematik der Prüfpflichten von Bewertungsplattformbetreiber (hier ging es um eine Hotelplattform) im selben Jahr (2019) das Oberlandesgericht Köln.  Auchin diesem Verfahren hat das Oberlandesgericht Köln den Löschungsanspruch als berechtigt angesehen und die Plattformbetreiberin als mittelbare Störerin zur Unterlassung verurteilt, sodass die negative Bewertung entfernt werden musste. Im Gegensatz zu Google, welche die Revision vor dem BGH zurückgenommen hat, beharrte die Hotelplattformbetreiberin auf ihre Löschungsverweigerung bis zur endgültigen Entscheidung.


Bewertungsveteranen wissen, dass der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2016 zu den Prüfpflichten von Hostprovidern eine unvermeidbare ausführliche Entscheidung zugunsten der von negativen Bewertungen betroffenen Unternehmen gesprochen hat (BGH, Urteil v. 01.03.2016 – VI ZR 34/15). Wie sich nun herausgestellt hat, waren dies nicht die letzten Worte des obersten deutschen Gerichts zu Thema Bewertungen im Internet.


3. Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof 2022 zum Thema "Negative Google Bewertungen löschen lassen"


Der Bundesgerichtshof hat mit seinem aktuellsten Urteil zu diesem thema im letzten Jahr entschieden, dass sich von schlechten Bewertungen betroffene Unternehmen leichter gegen derartige negative Bewertung wehren können als bisher angenommen (BGH, Urteil v. 09.08.2022 – VI ZR 1244/20). Nun reicht es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs bereits aus, den tatsächlichen Kundenkontakt in Zweifel zu ziehen, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen. Zu einer weiteren Darlegung ist der Betroffene nicht verpflichtet. An dieser Stelle zitieren wir die gesamte Randnummer (40) aus dem BGH-Urteil :


„Entgegen der Ansicht der Revision reicht eine Rüge des Bewerteten, der Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen. Zu weiteren Darlegungen, insbesondere einer näheren Begründung seiner Behauptung des fehlenden Gästekontakts, ist er gegenüber dem Bewertungsportal grundsätzlich nicht verpflichtet. Dies gilt nicht nur in dem Fall, dass die Bewertung keinerlei tatsächliche, die konkrete Inanspruchnahme der Leistung beschreibende Angaben enthält und dem Bewerteten daher eine weitere Begründung schon gar nicht möglich ist, sondern auch dann, wenn für einen Gästekontakt sprechende Angaben vorliegen (Klarstellung zu Senatsurteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 26). Denn der Bewertete kann diese Angaben regelmäßig nicht überprüfen und damit den behaupteten Gästekontakt nicht sicher feststellen. Einer näheren Begründung der Behauptung des fehlenden Gästekontakts bedarf es nur, wenn sich die Identität des Bewertenden für den Bewerteten ohne Weiteres aus der Bewertung ergibt. Im Übrigen gilt die Grenze des Rechtsmissbrauchs“


[BGH, Urteil. v. 09.08.2022 – VI ZR 1244/20, Rn 40]


Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der von schlechten Google Bewertungen betroffenen Unternehmen mit diesem Urteil deutlich gestärkt. Und dies zu Recht, denn Betroffene dürfen nicht schutzlos negativen Google Bewertungen ausgesetzt werden und zur Durchsetzung ihrer Rechte einen teuren und langwierigen Klageweg einzuschreiten müssen. Es reicht aus, wenn kein Kundenkontakt vorliegt, unabhängig von der Länge und dem Detail der negativen Google Bewertung.


Diese Entscheidung lässt sich auch auf die Löschung von negativen Google Bewertungen bzw. negativen Google Rezensionen übertragen!


Doch trotz der neuen Entscheidung verweigert Google in der Praxis weiterhin oftmals die Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen bzw. unberechtigte schlechten Rezensionen

Meist sind die eingereichten Anträge nicht auf den konkreten Einzelfall bezogen oder rechtlich zu schwach argumentiert. Wir empfehlen daher, die Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen bzw. negativen Fake-Bewertungen weiterhin durch einen Fachanwalt/eine Fachanwältin vornehmen zu lassen, der/die anhand seiner/ihrer Erfahrung mit rechtlichen Argumenten den entsprechenden Löschantrag bei Google für Sie erreichen kann.


4. Sind Sie auch Opfer von unberechtigten Negativbewertungen geworden und möchten Sie diese löschen lassen? Das zeigt unsere Praxis:


Wir sind spezialisiert auf die Löschung von unangemessen und rufschädigenden Google Bewertungen (z.B. Fake-Bewertungen und 1-Sternebewertungen ohne Kommentar) und haben bereits über mehrere Jahre hinweg umfangreiche Erfahrungen mit Mandanten gesammelt, die von negativen Google Bewertungen betroffen waren und diese negativen Google Bewertungen nicht eigenhändig löschen konnten.


5. Negative Google Bewertungen lieber nicht selbst beanstanden, sondern vom Fachanwalt löschen lassen!


Von einer Löschung der negativen Google Bewertungen aus eigener Hand oder durch eine Agentur raten wird dringend aus den folgenden Gründen ab:

  • Google neigt aus unserer eigenen Erfahrung dazu, Beschwerden von betroffenen Unternehmen nicht oder nicht so schnell zu bearbeiten, als wenn der Antrag auf Löschung der unberechtigten Google Bewertung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt eingereicht wird.


  • Mit der falschen oder gar eine gänzlich fehlenden Argumentation wird Google mit hoher Wahrscheinlichkeit die Löschung der negativen Bewertungen verweigern. Im schlimmsten Fall wird eine falsch beanstandete Bewertung, die Google hätte löschen müssen sogar trotz fehlender Berechtigung unlöschbar.


  • Angeblich auf die Löschung von negativen Google Bewertungen spezialisierte Agenturen sind nicht berechtigt, die Löschung von negativen Bewertungen vorzunehmen. Aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten darf nur ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin in Deutschland negative Google Bewertungen löschen (siehe hierzu LG Hamburg, Urteil v. 28.06.2019 – 315 O 255/18)


Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Google Bewertungen bzw. negativen Google Rezensionen erfolgreich löschen zu lassen!


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen (z. B. Fakebewertungen 1-Sterne Bewertungen ohne Kommentar) zu erreichen.


6. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen  erfolgreich für Sie löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. im Paket je beanstandeter negativer  Google Bewertung).

Aufgrund unser langjährigen Erfahrung mit dem Löschen von unberechtigten negativen Google Bewertungen kommen wir auf eine hohe Erfolgsquote.

7. Oftmals übernehmen Firmenrechtsschutzversicherungen die Kosten für die anwaltliche Löschung!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie eine unberechtigte Bewertung  auf Google Maps erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema negative Google Bewertungen löschen lassen:


www.bewertungsbeseitiger.de


Besuchen Sie auch gerne unseren BewertungsBlog rund um das Thema "Google Bewertungen". In unserem Blog finden Sie nicht nur Beiträge rund um das Thema "Bewertungen löschen", sondern auch Allgemeines, Lustiges und Kurioses rund um das Thema Google Bewertungen.

Hier finden Sie z. B. unseren aktuellen Blogbeitrag mit 5 der wichstigsten Tipps und 5 der häufigsten Fehler im Zusammenhang mit dem Thema "Google Bewertungen löschen".

   

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema