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Neue Umweltplakette nach Austausch der Frontscheibe?

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Einige Städte und Gemeinden haben auf ihrem Gebiet sogenannte Umweltzonen eingerichtet. Um dort hineinfahren zu dürfen, benötigt man eine Umwelt- oder Schadstoffplakette für sein Auto. Die Plakette ist dabei an der Windschutzscheibe anzubringen und kann nicht wiederverwendet werden.

Muss die Frontscheibe des Autos allerdings komplett ausgetauscht werden, beispielsweise nach einem Unfall oder Steinschlag, ist auch die darauf angebrachte Umweltplakette weg und es muss eine neue angeschafft werden.

Neue Schadstoffplakette für fünf Euro

Zur Ausgabe der Plaketten sind grundsätzlich nur die Kfz-Zulassungsstellen und solche Kfz-Werkstätten berechtigt, die auch Abgasuntersuchungen vornehmen dürfen. Ein Plakettenrohling kostet dabei etwa 50 Cent, während der Ausgabepreis für den Kunden bei rund 5 Euro liegt.

Auch eine Autoglaserei musste, um ihren Kunden nach dem Scheibenaustausch wieder eine Plakette zur Verfügung stellen zu können, eine offizielle Ausgabestelle bemühen und dafür je fünf Euro bezahlen. Dadurch sah sie sich gegenüber den Kfz-Werkstätten mit Abgasuntersuchungslizenz benachteiligt.

Umweltplaketten werden schließlich nicht aufgrund einer individuellen Abgasmessung ausgegeben. Welches Auto welche Plakette bekommt, richtet sich in aller Regel nur nach einer schriftlichen Angabe im Fahrzeugschein. Die Glaserei konnte daher nicht verstehen, warum nicht auch sie unmittelbar zur Ausgabe neuer Schadstoffplaketten berechtigt ist.

Autoglaserei keine zugelassene Ausgabestelle

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hält die aktuelle Regelung für rechtmäßig. In besonderen Einzelfällen sei nämlich doch eine besondere Sachkunde in Bezug auf die Abgaswerte erforderlich. Diese wäre bei zugelassenen Kfz-Betrieben vorhanden, bei einer Autoglaserei hingegen nicht.

Außerdem meinten die Richter, dass die Mehrkosten in Höhe von rund fünf Euro pro komplett ausgetauschter Frontscheibe vergleichsweise gering und damit von dem klagenden Unternehmen hinzunehmen seien. Dass sich der Schaden bei der Vielzahl der ausgetauschten Scheiben laut Unternehmensangaben auf 1,7 Millionen Euro jährlich summiere, überzeugte das Gericht hingegen nicht.

Der Autoglaser hat allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Dann müsste sich gegebenenfalls das Oberverwaltungsgericht (OVG) noch einmal mit der Frage beschäftigen – das OVG könnte dann unter Umständen eine anderslautende Entscheidung treffen.

Fazit: Wer die Frontscheibe seines Autos austauschen lassen muss, sollte sich auch Gedanken um eine neue Umweltplakette machen. Oft kümmert sich die ausführende Kfz-Werkstatt oder Glaserei darum, dass auch auf der neuen Scheibe wieder eine entsprechende Plakette klebt.

(VG Berlin, Urteil v. 21.04.2016, Az.: VG 10 K 296.13)

(ADS)

Foto(s): ©Fotolia.com

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