Neuerungen im Bundesbeamtenrecht

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Der Gesetzgeber hat Mitte 2021 einige Neuerungen im Bundesbeamtenrecht (Bundesbeamtengesetz BBG) beschlossen. Im Folgenden sollen die wichtigsten Neuerungen vorgestellt werden.

a) Ernennungsvoraussetzungen

Das BBG regelt ebenso wie andere Beamtengesetze die Voraussetzungen für die Ernennung. Beispielsweise ist notwendig die deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft oder andere Voraussetzungen wie die notwendige Vorbildung.

Das Gesetz hat nun eine Erweiterung erfahren, wonach das Ministerium durch Verordnung weitere Voraussetzungen konkretisieren darf.

Das Ministerium darf beispielsweise die Voraussetzungen für die Bewährungsfeststellung vorgeben. Weiterhin ist es möglich die Ausnahmen von einer Mindestprobezeit zu bestimmen. Auch die Verlängerung der Probezeit kann konkretisiert werden. 

Insgesamt werden dem Ministerium die Möglichkeiten eröffenet die persönlichen Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis flexibler zu handhaben.

b) Dienstliche Beurteilung

Bei der dienstlichen Beurteilung wurde nun festgelegt, dass mindestens alle drei Jahre eine dienstliche Beurteilung zu erstellen ist, erforderlichenfalls auch öfter. Ebenso wird eine Ermächtigung für Verordnungen geschaffen, wonach die Grundsätze näher ausgestaltet werden sollen.

Durch die Ermächtigung wird ebenfalls die Möglichkeit eröffnet, die Beurteilungsmerkmale zu konkretisiern. Wichtig ist auch, dass ein Bewertungssystem für die Beurteilungen geschaffen wird. Auch die Anforderungen an die Personen des Beurteilenden und die Bekanntgabe der Ergebnisse können festgelegt werden. 

c) Körperschmuck

Nachdem es immer wieder Streitigkeiten um Körperschmuck, insbesondere um Tätowierungen gab, wurde nunmehr eine Norm geschaffen, die nähere Angaben zur Beschaffenheit macht, um solchen Schmuck ggf. untersagen zu können.

Der Gesetzgeber schafft eine Verbotsmöglichkeit, wenn die Schmucksymbole " hre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen."

Die Gerichte werden sich in nächster Zeit mit den neuen Vorschriften ausführliche auseinander setzen müssen und die teilweise unbestimmten Rechtsbegriffe nunmehr auslegen, so dass in nächster Zeit mit entsprechenden Urteilen zu dieser Thematik zu rechnen ist.


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