Veröffentlicht von:

Kontopfändung – Ablauf und wie Sie sich schützen können!

  • 2 Minuten Lesezeit

Was ist eine Kontopfändung?

Bei einer Kontopfändung wird das auf dem Konto befindliche Guthaben eingefroren. Dies veranlasst entweder der private Gläubiger mithilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder ein staatlicher Gläubiger (z.B. das Finanzamt) durch eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung.  Der Unterschied hierbei ist, dass der private Gläubiger erstmal einen Vollstreckungstitel gegen Sie erwirken muss. Das kann je nach Fallgestaltung dauern. Häufig versucht dies der Gläubiger, indem er den Erlass eines Mahnbescheids durch ein Mahnverfahren beantragt.

Eine Behörde oder ein öffentlich-rechtlicher Gläubiger kann wesentlich schneller Ihr Konto pfänden. So kann etwa die gesetzliche Krankenkasse aufgrund des Beitragsbescheides bereits Ihr Konto in Beschlag nehmen, ohne vorher den Gang zum Gericht antreten zu müssen.

Wie läuft eine Kontopfändung ab?

Bei der Kontopfändung darf der Schuldner über vorhandenes Kontoguthaben und eingehende Gutschriften zunächst nicht mehr verfügen. Dies betrifft auch den Arbeitslohn. Wenn Sie hier gegen nichts unternehmen, wird das gepfändete Guthaben nach einer bestimmten Dauer auf ein sogenanntes Auskehrungskonto von der Bank verschoben. Anschließend erfolgt von dort die Überweisung des Guthabens an den pfändenden Gläubiger.

Selbst wenn Ihr Lohn bereits gepfändet wird, kann dennoch Ihr Konto gepfändet werden. Handeln Sie nicht umgehend, kommt es sogar zur Doppelpfändung. Das bedeutet, der eigentlich unpfändbare Lohnanteil wird auf dem Konto gutgeschrieben und wegen der aktiven Kontopfändung nochmals gepfändet.

Es wird grundsätzlich so lange gepfändet, bis der titulierte Schuldbetrag beim Gläubiger ausgeglichen wird.

Was können Sie gegen eine Kontopfändung unternehmen?

Um Schuldner zu schützen, hat der Gesetzgeber das sogenannte Pfändungsschutz-Konto, kurz P-Konto geschaffen. Danach hat jeder Kontoinhaber den Anspruch, seine Bank anzuweisen, sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Damit können Sie zumindest jeden Monat über den gesetzlich bestimmten Pfändungsfreibetrag verfügen. Den aktuell geltenden Pfändungsfreibetrag erfahren Sie auf der verlinkten Seite. Bitte beachten Sie: Dieser Schutz greift erst, wenn Sie die Bank hierzu auffordern. Die Bank wandelt Ihr Konto nicht automatisch in ein P-Konto um.

Außerdem können Sie mithilfe eines Pfändungsschutzantrags noch weiteres Guthaben vor der Pfändung retten. Hierbei kommt es drauf an, um welche Gutschrift es geht und welchen Bedarf Sie im Einzelfall haben.

Sind Sie in die Schuldenfalle geraten? Wir helfen Ihnen da raus!

Wenn auch Sie von der Kontopfändung betroffen sind, sei es aufgrund einer wirksamen oder bevorstehenden Pfändung des Kontos, sollten Sie über eine Schuldnerberatung vom Fachanwalt nachdenken. In der Regel ist die Kontopfändung ein Symptom dessen, dass sich bei Ihnen Schulden aufgetürmt haben und deren Bedienung schon kaum mehr zu stemmen ist. Wir von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei beraten schon seit Jahren Menschen, die in finanzielle Not geraten sind und zeigen Wege aus der Schuldenfalle.

Wir beraten Sie individuell auf Ihre Situation abgestimmt, ob eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubiger oder ein Insolvenzverfahren der beste Weg aus den Schulden ist. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an: Sie erreichen uns am Telefon unter 0221 6777 00 55, per E-Mail über info@anwalt-kg.de oder Sie können unser Online-Formular nutzen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andre Kraus

Beiträge zum Thema