Niessbrauch Immobilienkauf und Verkauf in Spanien

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Immobilienkauf mit Niessbrauch in Spanien und Immobilienverkauf mit Niessbrauch Spanien

Ist es moeglich eine Immobilie zu verkaufen, die mit einem Niessbrauch belastet ist ?

Ein Niessbrauchsrecht ist in Spanien nur wirksam, wenn es im Grundbuch eingetragen ist. Es gibt den zeitlich begrenzten Niessbrauch und den lebenslangen Niessbrauch.
Das Niessbrauchsrecht ist das Nutzungsrecht in Bezug auf die spanische Immobilie, vergleichbar einer Mietnutzung, ohne Entgeltzahlung.

TIPP beim Immobilienkauf in Spanien zur Ersparnis der Erbschaftssteuer: Letzterer findet sich haeufig, wenn Eltern mit Ihren Kindern in Spanien einen Immobilienkauf taetigen und die Eltern lebenslang die Immobilie nutzen moechten und spaeter ohne Erbschaftssteuerlast die Kinder die Immobilie erwerben sollen.

Immobilienverkauf Spanien:
Das Niessbrauchsrecht fuehrt zu einer Zweiteilung des Eigentumsrechts.
1. Anteil Niessbrauch: Dieser berechnet sich beim Immobilienkauf
a. Bei einem lebenslangen Niessbrauch: 89-Alter des Käufers des Niessbrauchs
Die Eltern kaufen die Immobilie auf Teneriffa, Gran Canaria, Mallorca und sind 60 Jahre alt, damit hat das Niessbrauchsrecht einen Wert von 29% vom Kaufpreis.

b. Bei einem zeitlich befristeten Niessbrauchsrecht: Es gilt die Regel von 2% pro Jahr der Dauer des Niessbrauchsrechts, also bei 10 Jahren, waeren es 20% vom Kaufpreis. Der maximale Prozentsatz ist 70%.

Strategie beim Immobilienverkauf:
In der Praxis ist es sinnvoll, das Niessbrauchsrecht mit dem wirtschaftlichen Eigentum zusammen zu verkaufen, so dass der Käufer das sogenannte Volleigentum an der spanischen Immobilie erhaelt.

Sollten sich der Niessbrauchsberechtigte und der Verkäufer des wirtschaftlichen Eigentums nicht einig sein, kann auch jeder einzeln verkaufen oder derjenige der das wirtschaftliche Eigentum hat, kann das Niessbrauchsrecht käuflich erwerben.

TIPP Steuer: Je nach Region, wo die Immobilie gelegen ist und den Wert der Immobilie, ist es sinnvoller eine Schenkung durchzufuehren, dies gilt vor allen Dingen fuer den Immobilienstandort Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, wogegen auf Mallorca vielmehr aus steuerlichen Gruenden an einen Verkauf zu denken ist.

Dies ist im Einzelfall steuerlich zu berechnen, wozu wir Ihnen gerne als Steuerberater und Rechtsanwaelte in ganz Spanien, insbesondere auf Mallorca, Teneriffa und Gran Canaria zur Verfuegung stehen.



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